Österreich prüft CCS-Gesetz

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Mitterlehner/Berlakovich: Neues Gesetz verbietet geologische CO2-Speicherung in Österreich

 

Mitterlehner schickt CCS-Gesetz in Begutachtung: Verbot der unterirdischen CO2-Speicherung – Berlakovich: Ökologische, technische und wirtschaftliche Bedenken

 

Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner hat ein neues Gesetz in die Begutachtung geschickt, das ein Verbot der geologischen Speicherung von CO2 vorsieht. „Wir sind uns mit Experten einig, dass diese Technologie nicht ausgereift ist und noch Forschungsbedarf besteht, bevor über einen Einsatz diskutiert werden kann. Vor allem im technischen und sicherheitstechnischen Bereich sind noch nicht alle Fragen abschließend geklärt“, betont Mitterlehner.

 

„Die CCS-Technologie ist derzeit noch im Entwicklungsstadium. Die möglichen Risiken und die Nachhaltigkeit dieser Speicherung sind noch nicht ausreichend erforscht „, betont Umweltminister Niki Berlakovich. „Die unterirdische CO2-Speicherung wird es daher in Österreich nicht geben. Um unsere Energie- und Klimaziele zu erreichen, gehen wir den Weg des Ausbaus der Erneuerbaren Energie, der Energieeffizienz und des Energiesparens“, so Berlakovich, dessen Ressort an der Erarbeitung des Gesetzes mitgewirkt hat.

 

„Uns ist wichtig, dass sich die Investitionen jetzt auf den effizienten Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz konzentrieren“, unterstreicht Mitterlehner. „Das ist auch ganz im Sinne der Energiestrategie Österreich“, so Mitterlehner.

 

Ausgenommen vom Verbot der geologischen CO2-Speicherung sind lediglich Forschungsvorhaben geringen Umfanges, sofern eine Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen werden kann. Für diese Forschungsprojekte kommen nur kleinräumige, sehr gut erforschte, abgrenzbare geologische Strukturen mit sekundären Auffangstrukturen in Betracht. Falls entsprechende Vorhaben eingereicht werden, werden diese von der Montanbehörde geprüft werden.

 

Die CO2-Abscheidung und -speicherung („Carbon Capture and Storage“ – CCS) umfasst die Abtrennung von CO2 an einem Entstehungspunkt (z.B. Raffinerien, Kraftwerke, Industriestandorte), dessen Verdichtung und Transport zu geeigneten Lagerstätten sowie die Verpressung und Speicherung in unterirdisch ausgeförderten Lagerstätten.

 

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Anlass für das neue Gesetz ist eine EU-Richtlinie, in der die rechtlichen Voraussetzungen für eine geologische Speicherung von CO2 geregelt werden. Dabei behalten die Mitgliedsstaaten das Recht, eine Speicherung in ihrem Hoheitsgebiet gesetzlich zu untersagen oder einer anderen Nutzung des Untergrundes – zum Beispiel für Erdgasspeicher oder eine geothermische Nutzung – Vorrang einzuräumen.


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