Energieeffizienz als Contractingmodell

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(© IWP)

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Mit Unterstützung des Bundes und der Bundesländer erleichtern und erweitern die 16 Bürgschaftsbanken ab Januar 2016 ihre Bürgschaftsbedingungen für die Finanzierung von Energiespar-Contracting-Vorhaben. So gilt bei Vorhaben, die zu einer Energieeinsparung von mindestens 25 Prozent gegenüber dem Status Quo führen, künftig ein erhöhter Bürgschaftshöchstbetrag von 2 Mio. Euro (bislang 1,25 Mio. Euro).

Dazu Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: „Wenn ein Contractor im Kundenauftrag Heizkessel oder Beleuchtung austauscht, trägt er dazu bei, Energiekosten zu sparen und CO2-Emissionen zu senken. Das ist gut für die Wirtschaft und für die Umwelt. Daher haben wir uns im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz das Ziel gesetzt, dem Energiespar-Contracting zu mehr Verbreitung in der Praxis zu verhelfen. Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit den Ländern und den Bürgschaftsbanken nun konkrete Hemmnisse beseitigen, die der Nutzung des Instruments insbesondere für kleine Energieeffizienzprojekte im Wege standen. Mit den beschlossenen Änderungen erleichtern wir es insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, aus Energiesparen ein Rendite- und Geschäftsmodell zu machen.“

„Bürgschaften haben sich bewährt, denn sie ermöglichen Finanzierungen. Für Contracting-Bürgschaften haben Bund und Länder die Bürgschaftsobergrenze erhöht. Das erleichtert Unternehmen, deren Produkte und Dienstleistungen mit Contracting Energiekosten senken, den Zugang zu diesem attraktiven Markt. Das Know-how der Energieagenturen stellt darüber hinaus sicher, dass die großen Einspareffekte umgesetzt werden“, sagt Guy Selbherr, Vorsitzender des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB).

Die Bundesregierung, die Bundesländer und Bürgschaftsbanken haben sich darauf verständigt, die Vergabe von Bürgschaften für Contracting-Vorhaben zu erleichtern und auszuweiten. Die Bearbeitung bei den Bürgschaftsbanken wird durch Standardisierung vereinfacht: So haben die Bürgschaftsbanken u.a. einen Contracting-Mustervertrag für kleine Betriebe und Handwerksunternehmen entwickelt. Dies dient dazu, für kleine und mittlere Unternehmen die Finanzierungsmöglichkeiten für Energiespar-Contracting-Vorhaben zu verbessern. Zugleich wird es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtert, Dienstleistungen als Energiespar-Contractor anzubieten.

Abgesichert werden können sowohl Investitionskredite für ein kleines und mittleres Unternehmen (wie zum Beispiel Handwerksbetriebe oder auf Haustechnik spezialisierte Ingenieurbüros, die als Energiespar-Contractoren Effizienzmaßnahmen vorfinanzieren), als auch Avale zugunsten des Contractors oder seines Kunden. Anträge können ab Januar 2016 gestellt werden.

Beim sog. Energiespar-Contracting identifiziert der Auftragnehmer (Contractor) für seinen Kunden mögliche Effizienzmaßnahmen, finanziert sie vor und setzt sie um. Zudem garantiert er feste Kosteneinsparungen in den Folgejahren. Aus diesen Kosteneinsparungen zahlt der Kunde den Contractor. So können erhebliche Effizienzverbesserungen ohne bilanzielle Belastung des Kunden umgesetzt werden. Zur Vorfinanzierung der Effizienzmaßnahmen kann der Contractor Bürgschaften von den Bürgschaftsbanken für seine Investitionen erhalten.

Weitergehende Informationen unter www.vdb-info.de und www.contracting-buergschaft.de.


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