Klimaschutzmaßnahmen für Sportvereine jetzt förderfähig

Mit Freunden teilen-Es werden Daten an den Anbieter und ggf. weitere Dritte übertragen.

Erweiterung der Kommunalrichtlinie – Sportvereine künftig antragsberechtigt

Kampf gegen den Roboter: Nicht nur am "Tag der Schulen"

Mit dem Ausbau der Kommunalrichtlinie („Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“) zum 1. Juli 2016 wird der kommunale Klimaschutz weiter gestärkt: Erstmalig haben gemeinnützige Sportvereine sowie Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung die Möglichkeit, eine Förderung für investive Klimaschutzprojekte zu beantragen. Mit der Erweiterung der Richtlinie setzt das Bundesumweltministerium (BMUB) zudem das Thema Green IT sowie den Austausch von Elektrogeräten in Schulen und Kindertagesstätten auf die Agenda.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus können Zuschüsse für die Sanierung von LED-Beleuchtung und Lüftungsanlagen sowie für andere Klimaschutzinvestitionen beantragen.
  • Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung sind für alle investiven Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt.
  • Unter dem Stichwort „Green IT“ wird der Klimaschutz in Rechenzentren gefördert: Dazu zählen die Nutzung freier Kühlung, Wärmestromführung und Abwärme-Nutzung oder der Ersatz von Hardwarekomponenten wie Servern, Kälteanlagen und effizienten Netzteilen. Ebenfalls gefördert werden Maßnahmen zur Zertifizierung mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ sowie Investitionen in ein umfassendes Energie-Monitoring.
  • Im Rahmen der Förderung können ineffiziente Elektrogeräte wie Kühlschränke, Spül- und Waschmaschinen in Schul- und Lehrküchen sowie Kindertagesstätten ausgetauscht werden.
  • Zuschüsse für projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen sind bei allen investiven Maßnahmen möglich.

Bis zum 30. September 2016 können Kommunen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Sportvereine und weitere Einrichtungen ihre Förderanträge beim Projektträger Jülich stellen. Zusätzliche Antragsfenster sind vom 1. Januar bis 31. März 2017 und vom 1. Juli 2017 bis 30. September 2017 geöffnet. Bei Fragen rund um Förderanträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie (KRL) können sich Kommunen und andere Interessierte an die Beratungshotline des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unter 030 39001-170 wenden.

Die KRL ist Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMUB. Seit 2008 haben rund 3.000 Kommunen in fast 9.000 Projekten von der Förderung profitiert. Ziel der Richtlinie ist es, Städte und Gemeinden dabei zu unterstützen, ihre Treibhausgasemissionen mithilfe von Klimaschutzmaßnahmen zu reduzieren.

Weiterführende Links:

Aktuelle Förderbedingungen der Kommunalrichtlinie sowie ausführliche Merkblätter:http://www.klimaschutz.de/track/click/e4059c3acf684/ecd8e5419b2813

Anträge auf Zuwendung können
vom 1. Juli bis zum 30. September und
vom 1. Januar bis zum 31. März
beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.
Informationen zur Antragstellung beim Projektträger Jülich: http://www.klimaschutz.de/track/click/de419e510d685/ecd8e5419b2813

Praxisbeispiele bereits realisierter kommunaler Klimaschutzprojekte: http://www.klimaschutz.de/track/click/16ee848f1f686/ecd8e5419b2813


Mit Freunden teilen-Es werden Daten an den Anbieter und ggf. weitere Dritte übertragen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*