Geld zum heizen

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Bundesregierung hebt staatliche Zuschüsse für Heizen mit erneuerbaren Energien kräftig an

 

Die Bundesregierung gibt im Wärmemarkt ordentlich Gas: Das seit Jahren etablierte „Marktanreizprogramm“ (MAP) – ein mit bis zu 500 Mio. Euro ausgestattetes Stimulanzpaket für die Energiewende auf dem Wärmemarkt – wird neu geschnürt und wartet mit zahlreichen positiven Überraschungen auf. Private und gewerbliche Hausbesitzer, die auf moderne Heizungen mit erneuerbaren Energien umstellen wollen, können sich auf deutlich höhere Investitionszuschüsse für Solar-, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen freuen. Zugleich wurde auf Kontinuität geachtet, so dass Vertrauensschutz und Planungssicherheit bei Bürgern und Industrie gewahrt bleiben.

 

 

In dem für die Zuschussbewilligung zuständigen BAFA richtet man sich bereits auf ein deutlich höheres Antragsvolumen ein. „Mit der am 15. August 2012 in Kraft tretenden neuen Richtlinie trägt Umweltminister Altmaier der Bedeutung des Wärmemarktes für das Gelingen der Energiewende Rechnung. Jetzt spüren wir ein klares Aufbruchsignal“, freut sich der Präsident des BAFA, Dr. Arnold Wallraff.

 

 

Zum Hintergrund: Der in der politischen Diskussion oft vergessene Wärmemarkt spielt für die Energiewende eine genauso entscheidende Rolle wie der Strommarkt. Heizung und Warmwasser machen 40 Prozent des Energieverbrauchs aus und produzieren ein Drittel der CO2-Emissionen. Deshalb lautet die Devise im BAFA: „Die Energiewende beginnt im Heizungskeller“.

Was ändert sich am 15. August? Im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser wurde eine Mindestpauschale von 1.500 Euro für solarthermische Anlagen eingeführt, womit sich die Förderung für eine 10 qm große solarthermische Anlage um 600 Euro erhöht. Auch bei Biomasseanlagen und Wärmepumpen wurde kräftig draufgesattelt und die Förderung durchgehend um 400 Euro angehoben. Bei Wärmepumpen mit Pufferspeicher bekommt man sogar 900 Euro mehr. Wenn die Wärmepumpe zudem in einem gut gedämmten Gebäude zum Einsatz kommt, gibt es nun einen weiteren Bonus von 500 Euro.

 

 

Besonders freut sich der Chef des BAFA darüber, dass bei Mehrfamilienhäusern und bei Gewerbegebäuden solarthermische Anlagen jetzt wieder im Neubau förderfähig sind, auch solche, die nur der Warmwasserbereitung dienen. Zudem sind nun Kollektorflächen mit bis zu 100 qm mit einem Investitionszuschuss von bis zu 18.000 Euro förderfähig. „Auf dieses Signal hat der Markt gewartet“, betont Wallraff.

 

 

Neu in den Förderkatalog aufgenommen wurde die gewerblich und industriell eingesetzte solare Prozesswärme, die als der große Hoffnungsträger der Solarbranche gilt. Bei bis zu 1000 qm großen Anlagen steuert der Bund bis zu 50% der Investitionskosten bei. Mit diesem üppigen Zuschuss sollen Investitionshürden übersprungen werden, die bislang der Durchsetzung dieser innovativen industriellen Technik entgegenstanden. Mit der Förderung der solaren Prozesswärme wird eine ganz neue Dimension der Solarförderung eröffnet. Im BAFA spricht man schon vom „MAP 2.0“.

 

Nach Wallraffs Überzeugung demonstriert die neue Richtlinie die „Systemrelevanz“ des MAP. Es versorge den Markt mit notwendigen finanziellen Impulsen und schaffe ein positives Investitions- und Innovationsklima. „Wenn das MAP wackelt, dann wackelt nicht nur eine Zukunftsbranche, sondern die ganze Energiewende und das Kapital fließt weiterhin in fossile Heiztechnik“, so der Präsident des BAFA.

 

Details zu der neuen Richtlinie, Formulare sowie Möglichkeiten der online-Antragstellung finden sich auf der Homepage des BAFA.

 


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