Neue Mauttarife in Österreich

Mit Freunden teilen-Es werden Daten an den Anbieter und ggf. weitere Dritte übertragen.


Die Ökologisierung der Maut für Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t hzG wird in Österreich ab 1. Januar 2010 eingeführt und gilt für das gesamte österreichische Autobahnen- und Schnellstraßennetz. Die Umsetzung beruht auf Grundlage der Wegekostenrichtlinie der Europäischen Union, die eine nach EURO- Emissionsklassen differenzierte Bemautung ab 2010 verpflichtend vorsieht. Die nationale Umsetzung erfolgt in Österreich durch das Bundesstraßen¬mautgesetz (BStMG) und die Mauttarifverordnung 2009.


Das neue Mauttarifsystem
Die EURO- Emissionsklasse wird als zusätzliches Kriterium bei der Berechnung der zu entrichtenden Mauthöhe berücksichtigt. Wie bisher hängt die Höhe der Maut auch von der Achszahl und von der Anzahl der gefahrenen Kilometer ab.
Die EURO-Emissionsklassen werden in drei Tarifgruppen (A, B und C) gestaffelt: Lkw mit den EURO-Emmissionsklassen EEV und EURO VI (Tarifgruppe A) zahlen ab 1.1.2010 um -10% weniger Maut als beim bisher anzuwendenden Basistarif, Lkw der EURO-Emissionsklassen IV und V (Tarifgruppe B) zahlen um -4% weniger Maut. Lkw der EURO-Emissionsklassen 0 bis III (Tarifgruppe C), das sind jene mit dem höchsten Schadstoffausstoß, zahlen hinkünftig um +10% mehr.
Auf den Sondermautstrecken (A9, A10, A11, A13 und S16) gilt wie bisher ein erhöhter Kilometertarif, auf der A13 Brenner Autobahn weiterhin auch ein erhöhter Nachttarif.
Die in der Mauttarifverordnung 2009 angeführten Tarife unterliegen noch der gesetzlich geregelten, jährlichen Anpassung an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (VPI). Die endgültigen Tarife werden ab 1.1.2010 unter www.go-maut.at und www.asfinag.at veröffentlicht und können dort jederzeit abgerufen werden.



Anmeldung zu einer bestimmten EURO-Emissionsklasse
„Für die ordnungsgemäße Einführung der EURO-emissionsklassenabhängigen Bemautung in Österreich wird seitens ASFINAG, aufbauend auf dem etablierten GO Mautsystem, die Möglichkeit einer zeitgerechten Vorabdeklaration für unsere Kunden bereits ab 1. August 2009 bei allen GO Vertriebsstellen gewährleistet“, betont Dr. Josef Fiala, Geschäftsführer der ASFINAG Maut Service GmbH, „Nachweisdokumente können ab sofort an ASFINAG Maut Service GmbH übermittelt werden“.


Bereits bestehende Verträge bleiben weiterhin gültig und die GO-Box muss nicht ausgetauscht werden, die Ökologisierung erfordert lediglich eine Neueinstellung der GO-Box bei einer GO Vertriebsstelle. Für die Deklaration ist daher ein Vertriebsstellenbesuch erforderlich, da die richtige Emissionsklasse des Kfz in der dazugehörigen GO-Box vorab gespeichert werden muss. Die eingesetzten GO-Boxen können unmittelbar nach erfolgter Deklaration der EURO-Emissionsklasse weiter verwendet werden. Eine aktuelle Liste sämtlicher GO Vertriebsstellen ist unter www.go-maut.at zu finden.


Standardmäßig ist auf allen GO-Boxen die Tarifgruppe C hinterlegt. Nur nach erfolgter Deklaration ist eine Zuordnung in die besseren Tarifgruppen A oder B (EURO IV und besser) möglich. Die durchgeführte Deklaration entsprechend der EURO-emissionsklassenabhängigen Bemautung wird ab 1.1.2010 umgesetzt. Von den Kunden ist zu beachten, dass aufgrund einer Nicht- oder Fehldeklaration eine nachträgliche Rückverrechnung zu viel bezahlter Maut nicht erfolgen wird.



Nachweiserbringung der EURO-Emissionsklasse
Nach der Änderung der Emissionsklasse an einer GO Vertriebsstelle erhält der Kunde einen Beleg, die sog. Fahrzeugdeklaration, woraus die GO-Box-Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen.


GO-Maut Kunden müssen unbedingt darauf achten, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklase, die eine Begünstigung bei der Mauttarifhöhe nach sich zieht (Tarifgruppen A und B), jedenfalls frist- und ordnungsgemäß nachgewiesen werden muss. Für den Nachweis ist stets das Antragsformular zu verwenden, welches auf www.go-maut.at für unsere Kunden zum Download zur Verfügung steht. Dem Antrag ist eine Kopie der Zulassungsbescheinigung sowie gegebenenfalls eine Kopie des Herstellernachweises (COP) oder der CEMT-Genehmigung beizulegen. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration an der GO Vertriebsstelle erfolgen, jedoch müssen die entsprechenden Nachweisdokumente (in einfacher Kopie) spätestens nach 14 Kalendertagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Emissionsklassen-Deklaration an einer GO Vertriebsstelle, bei ASFINAG Maut Service GmbH eingelangt sein.


Mit der Einführung der EURO-emissionsklassenabhängigen Bemautung wird die Mitwirkungspflicht erweitert. Der Fahrer hat sich vor Fahrtantritt zu vergewissern, dass die richtige GO-Box in seinem Kraftfahrzeug montiert ist. Anhand der gültigen Fahrzeugdeklaration kann er insbesondere das Kfz-Kennzeichen, die GO-Box-Nummer und die deklarierte EURO-Emissionsklasse überprüfen.


Auf www.go-maut.at stehen detaillierte Informationen über die EURO-emissionsklassenabhängige Bemautung in zahlreichen Sprachen zum Download zur Verfügung.




http://www.asfinag.at




Mit Freunden teilen-Es werden Daten an den Anbieter und ggf. weitere Dritte übertragen.