Ausfuhrgenehmigungen in neuem Gewand

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Neues elektronisches System im Bereich der Ausfuhrkontrolle ging Anfang Juni an den Start.


Dadurch ergeben sich einige Neuerungen bei der Genehmigungserteilung und der Kommunikation mit dem BAFA.


Die den Unternehmen bekannten Möglichkeiten einer Antragstellung werden aber zunächst unverändert bleiben.


Die Änderungen in Kürze:


  • Aus technischen Gründen erhalten die Anträge und Anfragen, die (wie bisher) entweder elektronisch über das sogenannte ELAN-Verfahren oder schriftlich mittels Formular gestellt werden, im BAFA eine eigene, neue Nummerierung.


  • Unmittelbar nach Eingang des Antrages oder der Anfrage erhalten Antragsteller zukünftig stets eine Eingangsmitteilung, in der ihnen diese neue Nummer mitgeteilt wird.


  • Jegliche weitere Korrespondenz und die Bescheidung werden ab diesem Zeitpunkt ausschließlich unter dieser Nummer erfolgen.


  • Um die Eingangsmitteilung noch schneller übermitteln zu können, bittet das BAFA darum, bei allen Anträgen und Anfragen immer auch die E-Mail-Adresse anzugeben.



Zudem wird das BAFA mit dem neuen System die Genehmigungen auf neutralem, weißem Papier erteilen; die bisher bekannten Dokumente auf farbigem Spezialpapier entfallen. (Unternehmen erhalten daher künftig sowohl das Original der Genehmigung als auch die Durchschrift für die Zollstelle auf weißem Papier).


Die Abschreibungen der Ausfuhren erfolgen wie bisher auf den jeweiligen Rückseiten der Dokumente, soweit sich nicht aus dem Zollverfahren über das IT-System ATLAS Ausfuhr etwas anderes ergibt.


Für Rückfragen oder bei Unsicherheiten mit den Neuerungen stehen Ihnen beim BAFA unter den Telefonnummern 06196 908 -242 oder -590 kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.


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