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KfW senkt erneut Zinsen im KfW-Sonderprogramm Reduzierung um ein Viertel Prozent Zinssenkungen auch in fast allen anderen ERP- und KfW-Programmen


Die KfW Bankengruppe senkt in Absprache mit der Bundesregierung mit Wirkung zum 05. März 2010 die Zinsen im KfW-Sonderprogramm um 25 Basispunkte. Bundeswirtschaftsminister Brüderle begrüßt diesen Schritt ausdrücklich: „Dies ist das richtige Signal zur richtigen Zeit“. Die KfW hatte bereits zum 01. Februar 2010 die Zinsen im KfW Sonderprogramm um 20 Basispunkte gesenkt und zugleich eine Reihe von Vereinfachungen und Flexibilisierungen eingeführt. Darüber hinaus werden in den meisten anderen ERP- und KfW-Förderprogrammen die Zinsen um durchschnittlich 15 Basispunkte gesenkt.


„Mit der zweiten deutlichen Zinssenkung unterstreichen wir unsere Entschlossenheit, den Unternehmen besonders aus dem Mittelstand den Zugang zu günstigen Finanzmitteln offen zu halten“, sagte der für das inländische Fördergeschäft zuständige KfW-Vorstand Dr. Axel Nawrath.


Das KfW Sonderprogramm ist ein wesentlicher Teil der Maßnahmenpakete der Bundesregierung zur Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskrise. Für Unternehmens- kredite stehen im KfW Sonderprogramm insgesamt 40 Mrd. EUR zur Verfügung. Vorrangiges Ziel ist es, gesunden Unternehmen, die in Folge der Finanzkrise in Finanzierungsengpässe gekommen sind, langfristige Mittel für Investitionen und Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen.



Das KfW-Sonderprogramm nimmt den Hausbanken – bei ihnen muss der Unternehmer den Kredit beantragen – einen Großteil des Kreditrisikos ab, bei Investitionen bis zu 90 Prozent und bei Betriebsmitteln bis zu 60 Prozent. Diese sogenannte Haftungsfreistellung durch die KfW erhöht die Bereitschaft der Hausbanken, Unternehmen neue Kredite zu geben und bestehende Kontokorrentlinien zu verlängern oder sogar auszuweiten. Und mit frischem Geld können Mittelständler die Wirtschaftskrise besser Das KfW-Sonderprogramm umfasst drei Komponenten:


Investitionen: Der Höchstbetrag je Vorhaben beträgt 50 Millionen Euro, rund zwei Drittel aller Firmen beantragen jedoch nicht mehr als 500.000 Euro. Für das Darlehen kann eine Haftungsfreistellung der Hausbank von 50 oder 90 Prozent beantragt werden. Die Laufzeit beträgt bis zu acht Jahre, bei langlebigen Investitionsgütern (z.B. Bauvorhaben) bis zu 20 Jahre. Der Zinssatz kann für bis zu acht Jahre festgeschrieben werden.


Betriebsmittel „Standard“: Betriebsmittel (siehe „Stichwort“) können in einem Umfang von 30 Prozent der Bilanzsumme finanziert werden bei einem Höchstbetrag von 50 Millionen Euro. Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu fünf Jahre bei drei- oder fünfjähriger Zinsbindung. Es kann eine Haftungsfreistellung der Hausbank von 60 Prozent beantragt werden. Das Darlehen kann innerhalb eines Jahres abgerufen werden.


Betriebsmittel „Flexibel“: Hier können Betriebsmittel in einem Umfang von 50 Prozent der Bilanzsumme finanziert werden bei einem Höchstbetrag von ebenfalls 50 Millionen Euro. Die optionale Haftungsfreistellung beläuft sich auf 60 Prozent. (Quelle: KfW)


http://www.kfw.de




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