Erfolgreiche Lärmschutzprojekte gesucht

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Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sucht gute Beispiele der Lärmminderungsplanung zur Stärkung integrierter Standorte


Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) führt das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesforschungsprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) das Forschungsvorhaben „Gute Beispiele der Lärmminderungsplanung zur Stärkung integrierter Standorte“ durch.


In Deutschland fühlen sich mehr als zwei Drittel der Bevölkerung durch Lärm belästigt. Hierauf hat die Stadtplanung bisher sehr unterschiedlich reagiert: Lärm wird nur selten als städtebaulicher Missstand erkannt. So sind viele Stadterneuerungsgebiete durch lärmbelastete Hauptstraßen abgegrenzt und die Sanierung beschränkt sich auf die inneren Bereiche. Im Zuge des Stadtumbaus Ost wird die Revitalisierung lärmbelasteter Lagen vielfach nicht mehr empfohlen und stattdessen Rückbau nahegelegt. Gleichzeitig befinden sich in zahlreichen Innenstädten Brachflächen, die im Sinne einer kompakten Stadt von ihrer Lage für das Wohnen geeignet wären, wegen der bestehenden Umweltbelastung, insbesondere Lärm von stark befahrenen Straßen oder Schienenwegen, bisher aber nicht einer solchen Nutzung zugeführt werden konnten.


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Bei den Minderungsmaßnahmen in Lärmaktionsplänen stehen bisher passive und verkehrsplanerische Maßnahmen stark im Vordergrund. Lösungen in den Bereichen Stadtentwicklung, Stadtplanung und Architektur, obwohl von ihnen wesentliche Beiträge zur Lärmminderung erwartet werden können, sind selten in Lärmaktionsplänen zu finden.


Dabei kann Lärmschutz


  • den Wohnwert und die Wohnumfeldqualität steigern,
  • die vielfältige Nutzbarkeit öffentlicher und halböffentlicher Räume sichern,
  • die nachhaltige Entwicklung nutzungsdurchmischter innerstädtischer Standorte fördern.


Unter diesen Leitgedanken sucht das BBSR städtebauliche Lösungen, bei denen der Schutz vor Lärm insbesondere in Wohnquartieren vorbildlich gelöst ist. Gefragt sind Maßnahmen, bei denen durch städtebauliche Gestaltung vorhandener Lärm von Innenräumen und Aufenthaltsflächen ferngehalten oder gar nicht erst erzeugt wird. Darüber hinaus sind auch Beispiele von Interesse, bei denen durch die Einführung neuer Kommunikations- und Kooperationsformen mit Beteiligung städtebaulicher, verkehrlicher oder umweltbezogener Akteure ein Beitrag zur Minderung der Lärmbelastung erreicht wurde.


Die Beispiele sollen zeigen, dass Stadtplanung konkrete Optionen zur Verbesserung der akustischen Wohnqualität erschließen kann. Akustische Wohnqualität wird nicht nur von planerischen und rechtlichen Instrumenten sowie Gestaltungslösungen beeinflusst, sondern ebenso von Kooperationsformen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.


Die Beispiele werden von einem interdisziplinär zusammengesetzten Team von Fachleuten bewertet. Gute Beispiele werden mit einer Urkunde prämiert und veröffentlicht. Die Teilnahme ist offen. Jeder, der der Meinung ist, dass sich ein bestimmtes Projekt als gutes Praxisbeispiel bewerben sollte und über die entsprechenden Unterlagen verfügt, ist aufgerufen, eine Bewerbung für das Projekt zu erstellen.


Projektanforderungen


Es sollten nur Projekte eingereicht werden, die auf folgende Rahmenbedingungen eingehen:


  1. Die Dringlichkeit und der Stellenwert des Lärmschutzes im Planungs- bzw. Genehmigungsprozess müssen erkennbar sein.
  2. Allein die Verlagerung der Verkehrsbelastung aus dem Plangebiet (z.B. Bau einer Umfahrungsstraße) oder ausschließlich passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster, Balkonverglasung) sind für eine Bewerbung nicht ausreichend, können aber Teil weitergehender Maßnahmen sein.
  3. Das Projekt muss lärmmindernde Wirkungen über ein einzelnes Objekt hinaus erzeugen (z.B. Baulückenschließung schafft ruhige Blockinnenfläche). Bei komplexen Maßnahmen können auch veränderte Straßenräume und neu gestaltete Freiräume Teil des guten Beispiels sein.
  4. Städtebauliche Struktur und Verkehrserschließung müssen unter dem Aspekt des Lärmschutzes entwickelt worden sein. Das beinhaltet auch die Weiterentwicklung vorhandener Strukturen.
  5. Für Funktionalität, Kommunikation, Aufenthaltqualität und die städtebauliche Nutzung soll durch den gezielten Umgang mit städtebaulichen Elementen ein hoher Gebrauchswert ohne Einschränkung des öffentlichen Raums durch den Lärmschutz erreicht worden sein.
  6. Die Geräuschbelastung des Plangebiets sollte zu Beginn der Planung deutlich (mindestens 3 dB(A)) über den Anforderungen (z.B. Orientierungs- oder Richtwerte) für die vorhandenen bzw. später realisierten Nutzungen gelegen haben.
  7. Die in der Umsetzung verwandten technischen Regelwerke sind zu nennen. Abweichungen, die zugunsten der städtebaulichen Qualität im Zusammenhang mit Überlegungen zum Schallschutz entstanden, sollen dargestellt und der gegangene Weg begründet werden.
  8. Planungsprozess, Kommunikations- und Kooperationsformen zwischen den Akteuren sind bei innovativen und neuen Lösungen von besonderem Interesse.


Verfahren und einzureichende Projektunterlagen


Das Auswahlverfahren der Projekte erfolgt zweistufig. Für die Vorprüfung sind zunächst das Projektblatt sowie weitere Unterlagen, die zum wesentlichen Verständnis notwendig sind, einzureichen. Nach der Vorprüfung werden die Einreicher bei Bedarf aufgefordert, weitere Unterlagen zur Verfügung zu stellen.


Download Projektblatt Download (msword/210-KB)





Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 21. Mai 2010 einzureichen. Rückfragen können bis zu diesem Zeitpunkt an das Planungsbüro Richter-Richard (aachen@prr.de) gerichtet werden.


Die eingereichten Unterlagen werden Eigentum der BBSR und können für die weitere Arbeit und für die Veröffentlichung über das BBSR uneingeschränkt verwendet werden. Das Urheberrecht bleibt beim Verfasser des Beitrages.


Link zur Ausschreibung



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