ÖWAV-Regelblatt 14 „Sicherheit auf Abwasserreinigungsanlagen“ (3. Aufl.) veröffentlicht
Der ÖWAV hat im Juli 2010 das ÖWAV-Regelblatt 14 „Sicherheit auf Abwasserreinigungsanlagen (Kläranlagen) – Errichtung – Anforderungen an Bau und Ausrüstung“ (3., vollständig überarbeitete Auflage) veröffentlicht.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherheit von auf einer abwassertechnischen Anlage tätigen Personen ist die Beachtung aller Umstände, die Leben und Gesundheit direkt oder indirekt gefährden können.
Aufgrund der technischen Weiterentwicklung, einer großen Anzahl von neuen Einzelvorschriften sowie der Notwendigkeit zur Anpassung an die EU-Vorschriften war eine vollständige Überarbeitung des im Jahr 2000 in der 2. Auflage erschienenen ÖWAV-Regelblattes 14 „Sicherheit auf Abwasserreinigungsanlagen (Kläranlagen) – Bau und Einrichtung“ erforderlich. Diese Überarbeitung erfolgte durch den Arbeitsausschuss „Sicherheit auf Abwasseranlagen“ der Fachgruppe Abwassertechnik und Gewässerschutz des ÖWAV.
Dieses Regelblatt gilt für neu zu errichtende Abwasserreinigungsanlagen. Es richtet sich in erster Linie an Betreiber, Planer, Sachverständige und Behörden und soll zu einer sicheren Abwasserreinigungsanlage verhelfen. Sollte im Zuge der regelmäßigen Evaluierung ein Anpassungsbedarf erforderlich werden, sind die Bestimmungen dieses Regelblattes sinngemäß anzuwenden.