EEG – Vergütung sichern

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Nicht nachgerüstete Biogasanlagen verlieren ab 2011 den EEG-Vergütungsanspruch
+++ Empfangsgeräte für Netzmanagement noch nicht in allen Altanlagen vorhanden +++ Zeit zur Nachrüstung von Biogasanlagen wird knapp


Der Fachverband Biogas weist darauf hin, dass viele Biogasanlagen, die vor dem 01.01.2009 in Betrieb genommen wurden, noch nicht mit Geräten für das so genannte Einspeisemanagement nachgerüstet worden sind. Im Falle einer drohenden Netzüberlastung können Stromnetzbetreiber im Rahmen des Einspeisemanagements nach § 11 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2009) Biogasanlagen mit einer Leistung von über 100 Kilowatt (kW) abschalten. Für den Zugriff des Netzbetreibers auf die Stromerzeugungseinheit der Biogasanlage, das Blockheizkraftwerk (BHKW), sind spezielle technische Geräte nötig.


Trotz einer intensiven Abstimmung zwischen dem Fachverband Biogas und den Netzbetreibern bestehen noch erhebliche Probleme bei der Nachrüstung. „Es kann nicht sein, dass ein Stromnetzbetreiber bestimmte Geräte für das BHKW vorschreibt, diese jedoch nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar sind“, kommentiert Josef Pellmeyer, Präsident des Fachverbandes Biogas, die Situation. „Jeder Netzbetreiber macht für sein Netz eigene Regelungen und zusätzlich wurden die netzspezifischen Vorgaben zu spät veröffentlicht“, so Pellmeyer. Darüber hinaus fallen oft erhebliche Investitionen für die Nachrüstung an. Kleinere und ältere Biogasanlagen können teilweise kaum wirtschaftlich tragfähig ausgerüstet werden. Pellmeyer ruft die Netzbetreiber auf, unnötige und unverhältnismäßige Kosten für die Anlagenbetreiber zu vermeiden. Adäquate Reaktionszeiten und Regelungsstufen sind zu vereinbaren und die Netzbetreiber müssen alles daran setzen, dass jeder Anlagenbetreiber auch nach dem 01.01.2011 einen Vergütungsanspruch hat.


Ab 01.01.2011 müssen laut EEG 2009 alle Biogasanlagen größer 100 kW mit den Geräten zur Abschaltung ausgestattet sein. Sind diese Empfänger oder adäquate technische Einrichtungen zum Jahresbeginn 2011 nicht installiert, entfällt für den Biogasanlagenbetreiber laut EEG 2009 der Anspruch auf die EEG-Einspeisevergütung. Neue Biogasanlagen, die nach dem 01.01.2009 in Betrieb gegangen sind, mussten die Technik von Beginn an installiert haben.




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