Endstation für Müllschmuggler

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Regensburger Zoll stoppt illegale Müllkuriere

 

 

Zwei Lkw-Ladungen Schrott sollten ins Ausland verbracht werden

 

Gleich zweimal in kurzer Zeit verhinderten Bedienstete des Zollamts Regensburg illegale Müllausfuhren.

 

(Quelle Bundeszollverwaltung)

Ende November 2011 stach den Beamten bei der Zollabfertigung ein Sattelauflieger mit abgelaufener Kurzzeitzulassung ins Auge. Bei der Kontrolle der darin geladenen Waren erhärtete sich schnell der Verdacht der illegalen Müllverbringung.

Der Lkw war bis zum Dach mit teils ölverschmierten Kfz-Teilen, die zwischen zwei schrottreifen Pkws gestapelt waren, beladen. Die beiden Autos wiederum waren randvoll mit altem Elektroschrott bepackt. In Nigeria, das als Ziel der Waren angegeben war, hätten die Altteile sicherlich nicht mehr verwendet werden können.

 

Bereits eine Woche später zeigte sich ein ähnliches Bild. Ein türkischer Lkw, mit Ziel Irak, wurde unter die Lupe genommen. Die als Pkw-Zubehör deklarierte Ladung bestand ebenfalls aus alten, lose gestapelten Autoteilen.

Ebenso mangelhaft wie der Zustand der Ware war auch deren Sicherung. Einzig abgeschnittene Kfz-Sicherheitsgurte sollten die Packstücke vorm Herausfallen aus dem Lkw hindern. Eine dünne Kunststofffolie, welche auf der Ladefläche ausgebreitet war, hätte die gegebenenfalls auslaufenden Betriebsmittel, z.B. altes Öl, aufhalten sollen.

 

„Die gute Zusammenarbeit von Zoll, Verkehrspolizei und der Regierung der Oberpfalz hat sich erneut bewährt“, so Carmen Bauer, Leiterin des Zollamts Regensburg. Leider sind die beiden Aufgriffe keine Seltenheit. Immer wieder stoppt der Zoll illegale Müllausfuhren. Die günstige Entsorgung und eine unbürokratische Abwicklung in den Zielländern verleitet oftmals Exporteure, ihren Müll ins Ausland auszuführen, statt in Deutschland fachgerecht entsorgen zu lassen.

 

Zusatzinformation

Ausfuhren in einen Nicht-EU-Staat sind bei nicht gefährlichen Abfällen zur Verwertung nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen Behörden zulässig. Die Ausfuhr von gefährlichen Abfällen zur Verwertung und von nicht mehr verwertbaren Abfällen ist hingegen verboten. Die illegale Ausfuhr von Abfällen kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.


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