Nachrüstung von Diesel-PKW

Mit Freunden teilen-Es werden Daten an den Anbieter und ggf. weitere Dritte übertragen.

Ab dem 01.09.2009 fördert das BAFA die Nachrüstung von Diesel-PKW mit Partikelminderungssystemen


330 Euro für den nachträglichen Einbau von Partikelfiltern

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bearbeitet ab dem 1. September 2009 Anträge zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Diesel-Kfz.


Die Vorbereitungen dazu konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Dr. Arnold Wallraff, Präsident des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:

„Nach 6 Monaten Umweltprämie können wir uns nun besser in die Sichtweise der Antragstellerinnen und Antragsteller hineinversetzen. Unser Handeln und unsere Verfahren haben wir noch stärker an ihren Bedürfnissen und Erwartungen ausgerichtet. Diese Erfahrungen waren uns bei der Konzeption der Dieselpartikelfilter-Förderung von großem Nutzen.“


Infolge des hohen Zuspruchs bei der Umweltprämie hat das BAFA in sehr kurzer Zeit ganz generell seine internen Abläufe optimiert und beschleunigt; die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern wurde ausgebaut. In großem Umfang hat das BAFA neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt, die in erfahrenen Teams geschult wurden und so sehr schnell einsatzbereit waren. Bei der Partikelfilter-Förderung kann das BAFA insofern nicht nur auf eine erprobte technische Infrastruktur und hochleistungsstarke Server zurückgreifen, sondern auch auf bewährte externe Partner und erfahrenes und motiviertes Personal.


Das mit Beschluss des Deutschen Bundestages zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2009 initiierte Förderprogramm sieht einen Zuschuss von 330 Euro für den nachträglichen Einbau von Partikelminderungssystemen vor. Um die Förderung zu erhalten, müssen die Halter von Diesel-Pkw ihr Fahrzeug im Zeitraum vom 1. August 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009 nachrüsten und bis zum 15. Februar 2010 den Einbau nachweisen. Das Fahrzeug muss bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen worden sein.


Informationen zum Verfahren

Der nachträgliche Einbau eines Partikelminderungssystems kann ab dem 1. August 2009 im Rahmen des geänderten Förderverfahrens als Zuschuss gefördert werden.


Anträge können beim BAFA ab dem 1. September 2009 bis einschließlich 15. Februar 2010 gestellt werden. Auf der Internetseite des BAFA steht ab diesem Zeitpunkt unter www.pmsf.bafa.de ein Antragsformular zur Verfügung, mit dem die erforderlichen Daten direkt an das BAFA übermittelt werden. Anschließend muss das Antragsformular ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kraftfahrzeugschein) an das BAFA gesandt werden. Nach Prüfung der Unterlagen zahlt das BAFA den Förderbetrag aus, wenn die Voraussetzungen vorliegen.


Ab dem Einbau des Partikelminderungssystems erfolgt in der Regel eine günstigere Steuerfestsetzung (Wegfall des Zuschlags von 1,20 Euro / 100 ccm Hubraum nach § 9a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes). Eine befristete Steuerbefreiung nach § 3c des Kraftfahrzeugsteuergesetzes kann jedoch nicht zusätzlich sondern nur alternativ zu einem Zuschuss gewährt werden.


Für Fragen und Auskünfte steht ab dem 3. August eine Hotline (+49 30-346 465 480) zur Verfügung. Weitere Informationen zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen finden Sie auf der Internetseite des BAFA.




Mit Freunden teilen-Es werden Daten an den Anbieter und ggf. weitere Dritte übertragen.