Krankenkassen zahlen CO2-Abgabe aus

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Bern: Vorgezogene Rückverteilung der CO2 – Lenkungsabgabe

Aufgrund starker Signale des Parlaments hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. September 2009 entschieden, die vorgezogene Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Bevölkerung und an die Wirtschaft einzuleiten. Nach dem Entscheid des Nationalrates von gestern werden nächstes Jahr via Krankenkassen statt rund 32 Franken pro Person über 80 Franken aus den Lenkungsabgaben (CO2 und VOC) verteilt.



Im Rahmen des dritten Stabilisierungsprogrammes hatte der Bundesrat im Juni 2009, trotz absehbarer Erhöhung der CO2-Abgabe, auf eine vorzeitige Rückverteilung an die Wirtschaft und die Bevölkerung verzichtet. Dies, weil eine vorzeitige Rückverteilung als ausserordentliche Ausgabe die Schulden des Bundes entsprechend erhöht hätte.



In der Zwischenzeit hat sich nach dem Ständerat auch der Nationalrat für eine vorzeitige Rückverteilung ausgesprochen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. September 2009 das UVEK damit beauftragt, die Krankenkassen nach dem Entscheid des Nationalrates darüber zu informieren (siehe Faktenblatt).




Der zusätzliche Betrag, welcher dank der vorgezogenen Rückverteilung der Einnahmen der Jahre 2009 und 2010 aus der CO2-Abgabe ausbezahlt werden kann, beträgt 640 Mio. Franken. Somit wird im Jahr 2010 ein Gesamtbetrag von rund einer Milliarde Franken aus CO2- und VOC-Abgabe anteilsmässig an Wirtschaft und Bevölkerung rückverteilt. In diesem Betrag sind die Einnahmen aus dem Jahr 2008 ebenfalls enthalten. Der Anteil der Bevölkerung, welcher via Krankenkassenprämien rückverteilt wird, beträgt neu 81.60 Franken pro Kopf.


Zu den Fakten-Download als PDF


Schweizer CO2-Abgabe


Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Veröffentlicht: Bern, 15.09.2009 –




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