Private Entsorger garantieren stabile Entsorgungsgebühren
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. reagiert auf die Kritik von Kommunalvertretern an den Plänen der künftigen Bundesregierung, das Umsatzsteuerprivileg von kommunalen Unternehmen in der Entsorgungs- und Abwasserwirtschaft aufzuheben.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Kritik diverser kommunaler Interessenverbände an diesem Vorhaben der künftigen schwarz-gelben Koalition entbehrt jeder Grundlage und ist lediglich geeignet, Verunsicherung bei der Bevölkerung zu schaffen. Die privaten Entsorger in Deutschland sind bereit, sicherzustellen, dass die Einführung der Umsatzsteuergleichbehandlung nicht zu Gebührenerhöhungen für die Bürger führt.“
In mehr als zwei Drittel aller deutschen Städte und Gemeinden erledigen bereits heute private Unternehmen die anfallenden Entsorgungsdienstleistungen. Und zwar zu Preisen, die – trotz Mehrwertsteuerbelastung – den Vergleich mit kommunalen Unternehmen nie scheuen mussten.
Auch der Vorwurf, dass nunmehr Sozialstandards in der Entsorgungswirtschaft ins Wanken geraten könnten, ist haltlos. Kurth: „Der BDE als Arbeitgeberverband der privaten Entsorgungswirtschaft hat sich bereits im Januar dieses Jahres mit den Gewerkschaften auf einen Mindestlohntarifvertrag geeinigt, der in wenigen Tagen in Kraft treten wird. Das heißt: Die privaten Unternehmen garantieren die Einhaltung der vereinbarten Sozialstandards.“
Deutschland ist innerhalb der Europäischen Union das einzige Land, in dem private Unternehmen bei der Umsatzsteuer bisher diskriminiert wurden. Daher ist die Abschaffung dieser Diskriminierung überfällig.
Der BDE ruft zur Versachlichung der Diskussion über dieses Thema auf.
bde-berlin.de