Umweltförderung: Antragsformulare online

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Förderanträge des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) online abrufbar.


Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern sind ab dem 1. Oktober 2009 vor Vorhabensbeginn zu stellen.


Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage zu stellen. Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden (Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages) und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertiggestellt sind. Mit der Durchführung der Investition muss nicht gewartet werden, bis ein Antrag gestellt werden kann oder dieser durch das BAFA beschieden wird.


Achtung: Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern sind ab dem 1. Oktober 2009 hiervon abweichend vor Vorhabensbeginn zu stellen. Ein vorheriger Antrag muss nur bei Vorhaben gestellt werden, bei denen der Vorhabensbeginn nach dem 01. Oktober 2009 liegt.


Es wird den Antragstellern empfohlen, sich bei Auswahl der Anlage zu informieren, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie erfüllt.


Die Antragstellung ist unter Verwendung des vorgeschriebenen aktuellen Antragsformulars und des Formulars der Fachunternehmererklärung vorzunehmen Die Verwendung veralteter Antragsformulare ist nicht zulässig.


Förderung von Solarkollektoranlagen

Zum Onlineantrag-PDF Download


Förderung von Biomasseverfeuerungsanlagen

Zum Onlineantrag –PDF-Download


Basis- / Innovationsförderung einer effizienten Wärmepumpe

Zum Onlineantrag-PDF Download


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi).


Quelle:BAFA




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