Nano-Produktregister kommt

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Das Öko-Institut begrüßt die Ankündigung des Bundesumweltministers Norbert Röttgen, sich für die Einführung eines Produktregisters für Nanomaterialien auf europäischer Ebene stark zu machen. Für ein solches Nano-Produktregister hatte das Öko-Institut eine Machbarkeitsstudie im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Herbst vergangenen Jahres vorgelegt.


„Ein Nano-Produktregister ist eine wichtige Grundlage für Politik und Behörden, um den Einsatz von Nanomaterialien in den verschiedenen Anwendungsfeldern rückverfolgen zu können“, erklärt Martin Möller, Wissenschaftler am Öko-Institut und Experte für Nanotechnologien. „Mit der Unterstützung des Bundesumweltministeriums müssen jetzt vor allem zwei wichtige Schritte angegangen werden: Zunächst brauchen wir eine abschließende Definition, welche Produkte in einem Register enthalten sein sollen. Darüber hinaus muss nun geprüft werden, welche Kosten auf Hersteller und Anwender von Nanomaterialien mit der Einführung eines Produktregisters auf diese zukommen.“


Anfang Februar hat in Berlin die NanoKommission der Bundesregierung ihre Arbeit mit der Vorstellung des Abschlussberichts beendet. Im Rahmen dieser Veranstaltung plädierte Bundesumweltminister Röttgen dafür, die Vorreiterrolle Deutschlands bei den Umwelttechnologien auch im Bereich der Nanotechnologien weiter auszubauen. Eine effektive Nutzung der Chancen werde allerdings nur gelingen, wenn eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung bestehe. Hierfür sei Offenheit insbesondere auch gegenüber den Risiken eine wichtige Voraussetzung. In diesem Zusammenhang setzte sich Röttgen für einen Ausbau der Risikoforschung und die Einrichtung eines Nano-Produktregisters auf europäischer Ebene ein.


Das Öko-Institut spricht sich für eine Einführung mit Augenmaß aus. Dabei könnte sich eine gestufte Vorgehensweise als sinnvoll erweisen, in der zunächst Anwendungen im Lebensmittel-, Kosmetik- und Textilsektor im Fokus stehen, bei denen aufgrund eines intensiven Körperkontakts ein besonders hoher Vorsorgebedarf besteht.


Die Machbarkeitsstudie des Öko-Instituts hat vor allem gezeigt, dass ein Register für Nanoprodukte rechtlich machbar und realisierbar ist. Die Studie ergab auch, dass ein solches Register ein wichtiges Instrument für die verschiedenen industriellen Anwender in der Wertschöpfungskette bildet, um bewusst und verantwortungsvoll mit Nanomaterialien umzugehen. „Nur so kann das Vorsorgeprinzip in der alltäglichen Praxis effektiv verankert und die Produktion sicherer Produkte gewährleistet werden“, fasst Möller zusammen.


Die Untersuchung des Öko-Instituts „Rechtliche Machbarkeitsstudie zu einem Nanoproduktregister“ können Sie hier herunterladen





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