Richtlinie für Elektroschrott überarbeitet

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EU-Parlament fordert bessere Entsorgung und Wiederverwertung von Elektroschrott

 

Sobald der Rat die aktualisierte Richtlinie formal angenommen hat, wird sie in EU-Recht eingehen. Danach haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, ihre nationale Gesetzgebung auf den neuesten Stand zu bringen.

 

Bild: Eurostat-Karte mit Statistiken zur Elektroschrott-Sammlung in jedem Land

Mehr kaputte Kühlschränke, Handys und Elektronik-Gadgets der EU-Länder sollen zukünftig eingesammelt und wiederverwertet werden, so die Entscheidung der Abgeordneten letzte Woche in Brüssel. Die Novellierung der Richtlinie zu Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) bietet Verbrauchern neuerdings die Möglichkeit, kleine ausgesonderte Geräte an Verkaufsstellen zurückzugeben, und wird den Verwaltungsaufwand für Händler verringern.

 

 

„Nach den schwierigen Verhandlungen bin ich sehr zufrieden, dass wir uns mit dem Rat auf ehrgeizige, aber erreichbare Sammelraten geeinigt haben. Europa wird nun mehr Rohstoffe wiedergewinnen. Das ist gut für die Wirtschaft und gut für die Umwelt“, sagte der deutsche Berichterstatter Karl-Heinz Florenz (EVP), nachdem das Abkommen mit überwältigender Mehrheit im Plenum durch Handzeichen angenommen wurde.

 

 

Sammlung und Wiederverwertung

Alle Mitgliedstaaten müssen mehr Elektroschrott als bisher einsammeln, unabhängig davon, ob sie die gegenwärtige pauschale Zielquote von 4 kg pro Person und Jahr bereits erreichen.

 

Bis 2016 müssen die meisten Mitgliedstaaten 45 Tonnen Elektro-Schrott pro 100 Tonnen verkaufter Elektro- und Elektronikwaren einsammeln, die drei Jahre vorher zum Verkauf standen. Bis 2019 muss die Rate auf 65% gesteigert werden. Alternativ kann auch die vergleichbare Menge von 85% Elektro-Schrott eingesammelt werden.

 

 

Zehn Ländern, die ihre Einrichtungen noch modernisieren müssen, wurde ein Zwischenziel von 40% gesetzt. Spätestens 2021 müssen sie das Gesamtziel erreichen.

 

Um allen Beteiligten bei der Umsetzung zu helfen, hat das Parlament durchgesetzt, dass Verbraucher künftig kleinere Geräte wie Handys in alle größeren Elektrowarengeschäfte zurückgeben können, ohne ein neues Produkt kaufen zu müssen.

 

Eine bessere Weiterverarbeitung würde dazu beitragen, mehr wertvolle Rohstoffe rückzugewinnen und die Deponierung von gefährlichen Substanzen auf Müllhalden zu verhindern. Die Recyclingrate müsste für manche Warenkategorien auf 80% steigen. Es sollten die besten Wiederverwertungstechniken genutzt werden und Produkte sollten so hergestellt werden, dass sie einfacher recycelt werden können.

 

 

Ausfuhr von Elektroschrott

 

Die Abgeordneten haben zudem schärfere Kontrollen illegaler e-Schrott-Ladungen durchgesetzt, um zu verhindern, dass Elektroschrott in Drittländern unter gefährlichen Bedingungen für Arbeiter und Umwelt weiterverarbeitet wird. Die Beweispflicht liegt fortan nicht bei den Zollbeamten, sondern bei den Exporteuren, die künftig nachweisen müssen, dass Waren tatsächlich zur Reparatur oder zur Wiederverwendung versandt werden.

 

 

Bürokratie abbauen

 

Hersteller von Elektronikwaren werden weiterhin einen finanziellen Beitrag leisten, um die Zielsetzungen zur Weiterverarbeitung zu erreichen, Registrierungs- und Berichtspflichten wurden jedoch vereinfacht. Zudem wird es ihnen ermöglicht, Stellvertreter damit zu betrauen, anstatt in jedem Land, in dem sie Geschäfte tätigen, einen Sitz zu begründen. Die neuen Maßnahmen werden verhindern, dass innerhalb eines Mitgliedstaates doppelte Gebühren für die Registrierung gefordert werden.


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