Liechtenstein verlängert Partikelfilterpflicht

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Fristverlängerung bei der Partikelfilterpflicht genehmigt


Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Oktober 2009 die Abänderung der Baustellen-Emissionsbegrenzungs-Verordnung im Hinblick auf eine Fristerstreckung bei der Partikelfilterpflicht genehmigt. Zur entsprechenden Nachrüstung werden die Fristen je um ein Jahr verlängert. Dies bedeutet konkret, dass die Nachrüstpflicht von bereits in Betrieb stehenden Baumaschinen mit einer Leistung von mehr als 75 kW bis 130 kW vom 1. April 2010 auf den 1. April 2011 verlängert wird.


Bei Baumaschinen mit einer Leistung von mehr als 37 kW bis 75 kW erfolgt die Fristerstreckung vom 1. April 2011 auf den 1. April 2012.





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