Bis 28. Februar sollte der Antrag zur Rückerstattung gestellt sein.
Laut Verbraucherzentrale NRW und dem Bundesverband Wärmepumpe e. V. (BWP) steht Betreibern einer Wärmepumpe mit separatem Zählpunkt für das Jahr 2024 rückwirkende Entlastung bei zwei Umlagen zu, die üblicherweise auf Strom fällig werden.
Hintergrund:
Der Bundestag hat im Energiefinanzierungsgesetz § 22 (EnFG) Entlastungen für Wärmepumpenbe- treiber beschlossen. Die abschließende beihilferechtliche Genehmigung durch die EU stehen noch aus.
Damit Anlagenbetreiber bei einem positiven EU-Votum rückwirkend entlastet werden können, müssen sie ihren Anspruch vorsorglich bis 28. Februar 2025 über den Stromversorger beim Netzbetreiber anmelden.
Im Jahr 2024 lagen die Umlagen bei 0,275 ct/kWh (KWKG) und 0,656 ct/kWh (Offshore), was zusammengerechnet rund einen Cent pro Kilowattstunde inklusive fälliger Mehrwertsteuer ausmacht.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte das Musteranschreiben vom BWP rechtzeitig versenden. Der ausreichende zeitlichen Vorlauf zum Stichtag ist wichtig damit das Energieversorgungsunternehmen die Frist gegenüber dem Netzbetreiber einhalten können.
Auch Fachhandwerksbetriebe können sich unser Musteranschreiben für ihre Kundinnen und Kunden herunterladen, um diese über das Vorgehen zu informieren.
Muster-Anschreiben für Wärmepumpenbetreiber als PDF und Worddatei.
Muster-Anschreiben für Fachhandwerker PDF.
Ebenso verwies die Verbraucherzentrale NRW auf die Wärmepumpenstrom-Rückerstattung und rät zu zügigem Handeln. Musterschreiben würden demnach auch Energielieferanten auf ihren Webseiten zum Download anbieten. Die Höhe der Erstattung beträgt für das Kalenderjahr 2025 1,3 Cent pro kWh brutto. Das sind bei einem Verbrauch von 6.000 kWh ca. 80 Euro im Jahr, so die Verbraucherzentrale NRW. Weitere Informationen hier: https://www.verbraucherzentrale.nrw/waermepumpenstrom