Countdown für elektronisches Abfallnachweisverfahren(eANV)
Am 01. April 2010 beginnt das elektronische Zeitalter für die papierlose Regelung des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens von gefährlichen Abfällen. Erzeuger, Einsammler, Beförderer und Entsorger müssen dann die für die Entsorgung dieser Abfälle notwendigen Formulare und Nachweise (Entsorgungs-/ Sammelentsorgungsnachweise und Begleitscheine) mit den am Entsorgungsvorgang Beteiligten und der zuständigen Behörden auf elektronischem Weg austauschen.
[ad#Entsorga]
Umweltexperten antworten dazu ab 30.10.2009 im Onlinemagazin-Umweltdienstleister.
Sie suchen Antworten? Gern richten wir Ihre Fragen an die Abfallexperten weiter.
Hier gelangen Sie zur Abfallnachweisverordnung.
Sie sind Entsorger und zur Dokumentation verpflichtet? Bitte nehmen Sie an der kleinen Umfrage teil.
Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Ich habe nur ein kleines Entsorgungsunternehmen und selten gefährliche Abfalle. Wie kann ich mich verhalten?
Hallo Paul,
schauen Sie doch mal auf http://www.eanv-agc.de oder direkt auf http://www.ebegleitschein.de. Dieses Portal ist wie geschaffen für Unternehmen mit geringem Aufkommen an gefährlichen Abfalltransporten. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.