Abfallströme werden digital

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Countdown für elektronisches Abfallnachweisverfahren(eANV)



muell

Am 01. April 2010 beginnt das elektronische Zeitalter für die papierlose  Regelung des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens von gefährlichen Abfällen. Erzeuger, Einsammler, Beförderer und Entsorger müssen dann die für die Entsorgung dieser Abfälle notwendigen Formulare und Nachweise (Entsorgungs-/ Sammelentsorgungsnachweise und Begleitscheine) mit den am Entsorgungsvorgang Beteiligten und der zuständigen Behörden auf elektronischem Weg austauschen.



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Umweltexperten antworten dazu ab 30.10.2009 im Onlinemagazin-Umweltdienstleister.
Sie suchen Antworten? Gern richten wir Ihre Fragen an die Abfallexperten weiter.


Hier gelangen Sie zur Abfallnachweisverordnung.


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