Straßenbeleuchtung wird Partnersache

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Lichtpunkte in der Finanzierung-Partnerschaftsmodelle für eine energieeffiziente Straßenbeleuchtung


In vielen Bereichen der Kommunalfinanzierung wie beim Bau von Straßen, Verwaltungsgebäuden etc. bewähren sich seit Jahren Partnerschaftsmodelle. Der Komplexität geschuldet, gibt es jedoch nur wenige Projekte, die als Partnerschaftsmodelle die Finanzierung kommunaler Straßenbeleuchtung abdecken. Um die kommenden finanziellen und technischen Anforderungen zur Umsetzung von EU-Richtlinien abzufangen, können Kommunen jetzt Rüstzeug aus einem PPP-Portfolio abschöpfen.


Privatwirtschaftliche Partnermodelle ziehen an


Partnerschaftsmodelle sind eine neue und attraktive Beschaffungsvariante für Kommunen, um Straßenbeleuchtungsanlagen mit dem Ziel der Energieeffizienz und Haushaltsentlastung zu erneuern. Im Rahmen eines Partnerschaftsmodells übernimmt ein privater Partner die Erneuerung von Anlagen, Betriebs- und Instandhaltungsleistungen sowie die Energiebeschaffung über eine Vertragslaufzeit von 15-20 Jahren. Die ÖPP Deutschland AG hat dafür standardisierte Partnerschaftsmodelle entwickelt und erforderliche Musterverdingungsunterlagen für die Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren veröffentlicht.


Effizienzpotentiale und Umsetzung der EU Ökodesign-Richtlinien


KfW Kommunalpanel 2010
Mitte November präsentierte die KfW Bankengruppe das KfW-Kommunalpanel 2010.


Die KfW Bankengruppe beauftragte das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) bereits zum zweiten Mal, eine Befragung von Städten und Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern zu ihren Investitionen und ihren Einschätzungen der Finanzlage durchzuführen. Der Deutsche Städtetag (DST) und der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) haben die Studie in der Durchführung unterstützt. Die Befragung wurde von Anfang Mai bis Anfang Juli 2010 durchgeführt. Das KfW Kommunalpanel 2010 bestätigt hohen Investitions- rückstand und läßt eine Zuspitzung der Finanzierungsprobleme im nächsten Jahr erwarten.


Straßen und Verkehrsinfrastruktur mit 21,8 Mrd. Rückstand an Invest aus 2009 und 5,9 Mrd. gegenüber geplanten Investitionen in 2010
Ausblick 2011: 29% der Kommunen und damit fast doppelt so viele wie im Vorjahr erwarten
eine „sehr nachteilige“ Veränderung ihrer Finanzlage im Jahr 2011.


„Echte“ PPP-Infrastrukturprojekte umfassen alle Lebenszyklusphasen Planung, Bau / Sanierung /Herstellung / Installation, Betrieb (in wesentlichem Umfang) / Instandhaltung, Finanzierung und ggf.Verwertung.


Bundesweit stehen Kommunen unter erheblichem Handlungsdruck, ihre Beleuchtungsanlagen zu erneuern. Haushaltsmittel sind bei vielen Kommunen nicht ausreichend verfügbar, um den überalterten und häufig äußerst inhomogenen Anlagenbestand zu ersetzen. Erneuerungsinvestitionen bieten erhebliche Vorteile und üblicherweise zwischen 25-50 Prozent Energieeinsparungen. Bundesweit werden ca. 9 Prozent des erzeugten Stroms – also ca. 4 Mrd. kWh – für die öffentliche Beleuchtung verwendet und immerhin entsteht ein Großteil der kommunalen Stromkosten im Bereich der Straßenbeleuchtung. Die Erneuerung von Anlagen bietet neben den Energieeinsparungen außerdem Kostenvorteile für Betriebs- und Instandhaltungsleistungen. Daneben müssen die Kommunen bis 2015 alle Quecksilberdampflampen austauschen, die gemäß den EU Ökodesign-Richtlinien 2005/32G und 2008/28/EG nicht mehr eingesetzt werden dürfen.
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist ein wichtiger Beitrag zur Erzielung von Energie- und Klimaschutzzielen von EU, Bund, Ländern und Kommunen. Darüber hinaus bieten neue Straßenleuchten eine höhere Verkehrssicherheit. Durch die künstlerische Beleuchtung von ausgewählten Straßen, Plätzen oder Gebäuden ist auch eine Aufwertung des Stadtbildes möglich.












Modelle für die Realisierung von Straßenbeleuchtungsprojekten


Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und deren langfristigem Betrieb hat die ÖPP Deutschland AG Partnerschaftsmodelle entwickelt und dafür erforderliche Musterverdingungsunterlagen auf der Webseite veröffentlicht.


„Partnerschaftsmodelle zeichnen sich durch die Vergabe sämtlicher Beleuchtungsleistungen über lange Vertragslaufzeiten auf private Partner aus. Die entwickelten Partnerschaftsmodelle sehen eine Übertragung der Anlagenerneuerungen, deren Finanzierung, Betrieb, Instandhaltung und die Energiebeschaffung über eine Vertragslaufzeit von 15-20 Jahren vor. Die Betrachtung der Lebenszkylen auch hinsichtlich zu erwartender demografischer Veränderungen in Land und Kommune ist bei transparenten Projekten ein wichtiger Baustein im Konzept, sollen die Projekt nachhaltig finanzierbar sein“, erklärt Dr. Clemens Elbing Manager ÖPP Deutschland AG (Partnerschaften Deutschland) auf Redaktionsanfrage.[highslide](Vitae;Vitae einsehen;640;480)/Dr. Clemens Elbing ist seit August 2009 Manager bei der ÖPP Deutschland AG. Er betreut Projekte im Bereich öffentlicher Hochbau und Straßenbeleuchtung. Als Innovationsmanager ist er außerdem mit der Entwicklung neuer ÖPP-Anwendungsfelder betraut, wobei der Fokus auf Lichtsignalanlagen, Elektromobilität und Projekten im Bereich der Ver- und Entsorgung liegt. Durch seine vorherigen Tätigkeiten als Unternehmensberater hat er umfangreiche Erfahrungen in allen Märkten der öffentlichen Daseinsvorsorge, im Bereich von ÖPP-Projekten im öffentlichen Hochbau und im Bereich der Straßenbeleuchtung.
[/highslide] (Abb.1)
Die nachfolgende Abbildung 1 gibt einen Überblick zur Vertragsstruktur von Partnerschaftsmodellen.


Abbildung 1: Projektstruktur für Partnerschaftsmodelle im Bereich der Straßenbeleuchtung

Kommunen können bei der Vergabe von Beleuchtungsleistungen in einem solchen Partnerschaftsmodell von den folgenden Vorteilen profitieren:

  • Schnelle Realisierung der erforderlichen Anlagenerneuerungen
  • Kurzfristige Erzielung von Energieeinsparungen und damit verbundene Einsparungen von CO2-Emissionen
  • Umsetzung der EU-Vorgaben zum Austausch von Quecksilberdampflampen
  • Mögliche Aufwertung des Stadtbildes bei gleichbleibender oder sinkender Haushaltsbelastung
  • Langfristige Kostensicherheit durch pauschaliertes Beleuchtungsentgelt und Risikotransfer auf private Partner
  • Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit und Verkehrssicherheit
  • Mögliche Aufwertung des Stadtbildes im Rahmen von künstlerischer Beleuchtung


Partnerschaftsmodell für kleine und große Projekte


Das entwickelte Partnerschaftsmodell ist in zwei Varianten ausgestaltet, je nachdem in welchem Umfang Anlagen erneuert werden müssen und welche Investitionsvolumina damit verbunden sind. Die beiden Modellvarianten werden als große (mit Finanzierung der Investitionen) und kleine (ohne Finanzierung der Investitionen) Beleuchtungsprojekte bezeichnet.
Das Modell für große Beleuchtungsprojekte zeichnet sich durch eine 20-jährige Vertragslaufzeit für die Betriebs- und Instandhaltungsleistungen aus, wobei in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit ein größerer Bestand der Beleuchtungsanlagen erneuert wird. Das dafür erforderliche Investitionsvolumen wird durch den privaten Partner über fünf Jahre zwischenfinanziert und in den folgenden 15 Jahren mit einem Annuitätendarlehen endfinanziert. Die Vergütung der Anlagenerneuerung und deren Finanzierung erfolgt durch ein vertraglich fixiertes monatliches Leistungsentgelt.
Kleine Beleuchtungsprojekte sind dagegen mit einer 15-jährigen Vertragslaufzeit vorgesehen. Erforderliche Erneuerungen der Anlagen werden im Rahmen des monatlichen Leistungsentgelts vergütet.
Für beide Modellvarianten werden die Betriebs- und Instandhaltungsleistungsleistungen sowie die Energiebeschaffung mit einem über die Laufzeit fixierten Leistungsentgelt vergütet. Eine Preisanpassung der Entgeltbestandteile erfolgt für die Berücksichtigung von Inflation und Preissteigerungen mit üblichen Indizes für Energie-, Personal- und Materialkosten. Der private Partner ist zur jährlichen Vorlage eines Erneuerungs- und Instandhaltungsplans verpflichtet. Soweit die Kommune den geplanten Maßnahmen zustimmt, kann der private Partner auf den dafür vorgesehenen fixen Anteil des Beleuchtungsentgelts zugreifen und die Maßnahmen daraus finanzieren. Damit ist gewährleistet, dass der private Partner über die gesamte Laufzeit in den Anlagenbestand investiert und eine nachhaltige Instandhaltung über die gesamte Laufzeit erfolgt. Soweit die Anzahl der Leuchten über die Laufzeit zu- oder abnimmt, wird das Entgelt anhand der Anzahl Lichtpunkte mittels einer hinterlegten Kalkulation angepasst. (Abbildung 2: Risikoverteilung für Partnerschaftsmodelle im Bereich der Straßenbeleuchtung)


Kommune

  • Preisrisiken für Energie, Personal, Material
  • Steueränderungsrisiken
  • Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen und technischer Standards
  • Vandalismusrisiken ab einem jährlichen Deckelbetrag
  • Kosten für Verkehrsunfälle ab einem jährlichen Deckelbetrag


Privater Partner

  • Energieverbrauchsmengen
  • Planungsrisiken
  • Termin-und Kostenrisiken
  • Finanzierungsrisiken
  • Betriebs-und Instandhaltungsrisiken
  • Verfügbarkeitsrisiken
  • Vandalismusrisiken bis zu einem jährlichen Deckelbeitrag
  • Kosten für Verkehrsunfälle ab einem jährlichen Deckelbetrag
Abb.2: Risikoverteilung für Partnerschaftsmodelle im Bereich der Straßenbeleuchtung


















Verbindliche Pflichten des Privaten mindern Risiken für Kommunen

Im Falle von Nicht- oder Schlechtleistung durch den privaten Partner sind in den bereitgestellten Standarddokumenten Sanktionsmechanismen vorgesehen, um den privaten Partner zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen und Qualitäten zu motivieren. Abzüge der Vergütung sind z. B. vorgesehen, wenn die folgenden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden:


  • Investitionsverpflichtungen für die Erneuerung von Anlagen,
  • maximales Durchschnittsalter der Leuchtmittel und Masten,
  • definierte Verfügbarkeiten der Anlagen,
  • Helpdeskleistungen für Störungsmeldungen,
  • Berichtspflichten und
  • die Beseitigung von Unfallschäden.



Mit den entwickelten Partnerschaftsmodellen und Musterverdingungsunterlagen haben Kommunen Zugang zu einem marktgängigen und effizienten Modell zur Neuvergabe von Beleuchtungsleistungen. Zur Vorbereitung eines Vergabeverfahrens müssen der vorhandene Anlagenbestand und zukünftige Beleuchtungsstandard dokumentiert werden, um allen Bietern die gleiche Informationsgrundlage für ihre Angebote zu verschaffen.


Nachgefragt:


Mit PPP auf der sicheren Seite?


Dr. Roman Ringwald Rechtsanwalt bei BBH (Becker Büttner Held)

[highslide](Vitae;Vitae einsehen;640;480)

Dr. Roman Ringwald ist seit 2003 für die Sozietät Becker Büttner Held tätig. Schwerpunkte seiner anwaltlichen Beratungspraxis sind Ausschreibungen und Verträge aus dem Bereich der öffentlichen Beleuchtung, das Konzessionsvertragsrecht sowie die Umsetzung von Contracting-Modellen und Elektromobilitätskonzepten.


Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und London verfasste er seine Dissertation zum Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge und arbeitete gleichzeitig als wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Zeitschrift InfrastrukturRecht (C.H.Beck). Das juristische Referendariat absolvierte er in Mainz, Berlin und Washington D.C.


Anschrift:  Kanzlei Becker Büttner Held, Magazinstraße 15-16, 10179 Berlin,

Telefon:      +49 30 / 611 284 0-23

E-Mail:        roman.ringwald@bbh-online.de

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„Gute PPP-Modelle sind transparent und bieten Effizienzvorteile“


Die Pflicht zur Beleuchtung und deren kommunalen Haftungsrisiken ergeben sich aus den Landesstraßengesetzen. Auch dort, wo diese Gesetze die innerörtliche Beleuchtung nicht ausdrücklich erwähnen, gilt nichts anderes. Die Beleuchtungspflicht ist Teil der allgemeinen Straßenverkehrssicherungspflicht. Aktuell besteht in vielen Kommunen ein erheblicher Investitionsbedarf. So bedürfen veraltete und wenig effiziente Beleuchtungsanlagen bedürfen dringend der Erneuerung. Gleichzeitig hat die Europäische Kommission auf Grundlage der Ökodesignrichtlinie 2005/32/EG Mindesteffizienzvorgaben für Lampen erlassen. Lampen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, dürfen nicht mehr verkauft werden. Dies gilt insbesondere ab 2015 auch für die weit verbreiteten Quecksilberdampflampen.
Dieser häufig erhebliche Investitionsbedarf bietet gleichzeitig die Chance, den wenig effizienten Anlagenbestand umzurüsten und so die Energiekosten signifikant und dauerhaft zu senken. Die Investitionskosten lassen sich deswegen gut über die Energieeinsparung refinanzieren. Für Kommunen entsteht allerdings das Problem, dass sie diese Refinanzierung nicht innerhalb eines Haushaltsjahres möglich ist.
„Kommunen begegnen dem Investitionsbedarf daher am Besten, indem sie die mit einem Unternehmen einen langfristigen Beleuchtungsvertrag schließen. Das Unternehmen wird Betreiber der öffentlichen Beleuchtung und verpflichtet sich gegenüber der Kommune zu den notwendigen Investitionen. Anders als die Kommune kann der Betreiber über die gesamte Vertragslaufzeit kalkulieren und so seine Investitionskosten über die gesenkten Energiekosten refinanzieren. Bei der wirtschaftlichen Bewertung solcher Modelle müssen aber stets die Kosten für eine Beleuchtungsanlagen über ihren gesamten Lebenszyklus im Fokus stehen. Nur dann erhält die Kommune am Vertragsende Beleuchtungsanlagen in hoher Qualität.“, Dr. Roman Ringwald Rechtsanwalt bei BBH (Becker Büttner Held) auf Nachfrage der Redaktion.

„Als Berater mehrerer Kommunen im Zusammenhang mit anstehenden Beleuchtungsprojekten, bemerken wir bereits seit 2008 ein steigendes Interesse nach Finanzierungskonzepten über PPP-Modelle. Bei den derzeitigen Haushaltslagen und hohem Investitionsbedarf in allen Bereichen müssen sich die Kommunen daher finanziell neu aufstellen, wollen Sie die EU-Wirtschaftlichkeitskriterien mit dem Ordnungsrecht vereinbaren.“


Was ist unter Forfaitierungsmodellen zu verstehen und wie wichtig ist dabei die Einredefreistellung?

Mit Forfaitierungsmodellen können Kommune und Betreiber bei größeren Beleuchtungsprojekten Kosten zu sparen. Dies mag folgender Musterfall verdeutlichen: Der Beleuchtungsvertrag wird für 20 Jahre geschlossen. Eine typische Investitionsphase zur Anlagenerneuerung beträgt etwa fünf Jahre. Der Betreiber muss in diesem Zeitraum alle Investitionskosten vorfinanzieren. Die Kommune bezahlt diese (pauschaliert) über die restliche Vertragslaufzeit zurück, nachdem sie die Anlagen als mängelfrei abgenommen hat.
Die Kommune kann diese Investitionspauschale nun einredefrei stellen. Entscheidet sie sich hierfür, dann erhält der Betreiber bei der Vorfinanzierung günstigere Konditionen. Er kann dann letztlich der Kommune ein günstigeres Angebot machen. Ganz wichtig ist es hierbei Folgendes zu beachten: Die Kommune stellt nur die Investitionspauschale einredefrei. Das Entgelt für den Betrieb der Anlagen ist davon nicht betroffen. Wenn der Betreiber seine Aufgaben nicht erfüllt, kann die Kommune seine Rechnung kürzen.


Lebenslanges Lernen-Pioniere im Master Public Private Partnership am Fachbereich Wirtschaft der FH Mainz


Public Private Partnerships kommen inzwischen in vielen Ländern z.B. beim Bau von Straßen, Verwaltungsgebäuden, Schulen und Krankenhäusern zum Einsatz. Allein im öffentlichen Hochbau gibt es in Deutschland bereits mehr als 150 Projekte. Inzwischen kommen diese Ansätze neben dem Hoch- und Tiefbau insbesondere auch im Bereich der IT und Dienstleistungen zur Anwendung. Zur erfolgreichen Umsetzung der Projekte werden sowohl auf Seiten der öffentlichen Hand als auch im Bereich der Industrie multidisziplinär agierende Mitarbeiter benötigt.
Die steigende Tendenz der letzten 10 Jahre bei der Finanzierung von Hochbauprojekten über PPP-Modelle, zeigt den hohen Bedarf bei kommunalen Infrastrukturprojekten. Anlass für den Fachbereich Wirtschaft der FH Mainz mit dem Master Public Private Partnership künftige Spezialisten für den Markt vorzubereiten.


„Im 1. Jahrgang des Weiterbildungsmasters finden 9 Studenten wie beispielsweise Betriebswirte, Ingenieure und Juristen neues Handwerkszeug zur Investitionsplanung öffentlicher Infrastrukturprojekte im Rahmen öffentlich privater Partnerschaften. Das Konzept zeigt bereits nach Start des Studiengangs ein wachsendes Interesse. Für 2011 liegen uns bereits zahlreiche Anmeldungen vor“, erläutert Studiengangleiter Prof. Dr. Martin Weber auf Nachfrage der Redaktion.


Der Weiterbildungsmaster PPP beginnt jeweils zum 1. September eines Jahres. Er richtet sich vorwiegend an Rechts-, Verwaltungs- und Wirtschaftswissenschaftler aber auch an Ingenieure und Architekten. Die Regelstudienzeit umfasst vier Semester (berufsintegrierend). Das Studium schließt mit dem akademischen Grad „Master of Laws and Business“ ab.
Im Rahmen der Akkreditierung des Studiengangs wurde bescheinigt, dass der Weiterbildungsmaster die Studenten für eine Tätigkeit an der Schnittstelle zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft im Bereich des PPP in überzeugender Weise vorbereitet.
Der Abschluss orientiert sich an beruflichen Aufgabenstellungen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Technik. Spezialisten werden für diese Projekte sowohl aufseiten der öffentlichen Hand, als auch der Industrie, der Banken und der Beratung benötigt. Dies gilt auch für den Bereich der Stadtwerke bzw. der kommunalen Unternehmen. Insbesondere der wachsende Bedarf aufseiten der Bauindustrie und der öffentlichen Hand führt derzeit zu einem sich rasant entwickelnden Markt für gut ausgebildete Fachkräfte, die rechtliche, technische und wirtschaftliche Aspekte in langfristig angelegten Projekten überblicken und zusammenführen können. Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes kann der geplante Studiengang den Laufbahnwechsel in den höheren Dienst ermöglichen.


Links:

ÖPP Deutschland AG (Partnerschaften Deutschland)


www.kfw.de


www.difu.de


www.bbh-online.de


www.fh-mainz.de




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