Der Kompromissvorschlag soll bereits am 29.02.2012 das Kabinett passieren und dann zügig in das parlamentarische Verfahren gebracht werden.
„Von den geplanten Änderungen betroffen sind u.a. potentielle Anlagenbetreiber, die bereits mit Modulherstellern oder Errichtern entsprechende Verträge unterzeichnet haben, die sich nunmehr als unwirtschaftlich herausstellen. Hier sollte im Einzelfall juristisch geprüft werden, ob aufgrund der unvorhersehbaren Gesetzesänderung Vertragsanpassungen aufgrund eines sog. Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen können“, so Prof. Dr. Martin Maslaton, MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.