BAFA setzt neues Förderprogramm für hocheffiziente Querschnittstechnologien im Mittelstand um
Antragstellung ab dem 1. Oktober möglich
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt künftig Zuschüsse für Energieeffizienzmaßnahmen in Querschnittstechnologien. Grundlage ist die am 19.09. 2012 im Bundesanzeiger veröffentlichte Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand.
Kleine und mittlere Unternehmen, sogenannte „KMU“ sowie sonstige Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem maximalen Jahresumsatz von 100 Mio. Euro können ab dem 1. Oktober 2012 beim BAFA einen Antrag auf Förderung stellen.
„Mit der Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien setzt das BAFA eine weitere wichtige Aufgabe im Rahmen der Energiewende um“ betont Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA. „Die Erschließung bestehender Energieeinsparpotentiale in Industrie und Gewerbe durch den Einsatz effizienter Querschnittstechnologien ist ein wichtiger Beitrag, um die ambitionierten Energieeffizienzziele der Bundesregierung zu erreichen.“
Das Programm umfasst zwei Arten von Maßnahmen, die Förderung von Einzelmaßnahmen sowie die sogenannte systemische Optimierung.
Bei Einzelmaßnahmen wird der Ersatz einzelner Anlagen durch hocheffiziente Anlagen in den Bereichen elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Raumlufttechnische Anlagen, Druckluftsysteme sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung mit einem nicht rückzahlbarem Zuschuss in Höhe von 30 % für KMU – sonstige Unternehmen erhalten 20 % – gefördert. Das förderfähige Netto-Investitionsvolumen beträgt maximal 30.000 Euro je Antragsteller.
Die systemische Optimierung zielt auf die ganzheitliche Betrachtung eines technischen Systems. Im Rahmen einer Energieberatung wird ein unternehmensindividuelles Energieeinsparkonzept erarbeitet, auf dessen Basis sowohl der Ersatz von Querschnittstechnologien als auch der Ersatz von Anlagen oder Anlagenteilen, die die Energieeffizienz eines technischen Systems unter Nutzung hocheffizienter Querschnittstechnologien verbessern, gefördert werden kann. Förderfähig sind darüber hinaus notwendige Leistungen für die Dämmung von Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen sowie die zur Erstellung eines Energieeinsparkonzeptes erforderliche Energieberatung. Das Netto-Investitionsvolumen muss mindestens 30.000 Euro betragen, die maximale Fördersumme ist auf 100.000 Euro begrenzt.
Förderfähige Einzelmaßnahmen umfassen die Querschnittstechnologien
Elektrische Motoren und Antriebe
Pumpen
Raumlufttechnische Anlagen
Druckluftsysteme
Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung