Umweltdachverband schätzt Schlacken-Einsatz insbesondere wegen potenzieller Emissionen aus Abrieb und Feinstaubbelastungen als problematisch ein.
Die Diskussion um den Einbau schwermetallbelasteter LD-Schlacke im Straßenbau erreicht mit der geplanten Recyclingbaustoff-Verordnung einen neuen Höhepunkt: Ein vorerst interner Diskussionsentwurf der Abfallsektion des Umweltministeriums sieht die Schaffung einer eigenen Abfallklasse für Stahlwerksschlacke mit einer Grenzwertanhebung für Blei um das 5-Fache, Kupfer um das 7-Fache und Chrom um das 25-Fache gegenüber den Werten des Bundesabfallwirtschaftsplanes vor. «Die aus dem Bundesabfallwirtschaftsplan für Schlacke geltenden aktuellen Grenzwerte müssen beibehalten werden bzw. muss die Festlegung neuer Grenzwerte auf wissenschaftlich-medizinischer Basis erfolgen, nicht auf Wunsch einzelner Industrie- und Wirtschaftszweige. Dieser Verordnungsentwurf würde das österreichische Abfall- und Vorsorgeparadigma aushebeln: Schadstoffe müssen im Sinne der menschlichen Gesundheit und der Erhaltung bzw. Verbesserung der Umweltqualität kontrolliert entsorgt, langfristig eliminiert und keinesfalls über Umwege, z. B. via Straßenbau, in die Umwelt gebracht werden – der Verordnungsentwurf ist daher mit dem Vorsorgeprinzip und Artikel 37 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht vereinbar. Dass das Material nicht unproblematisch ist, belegt zudem die notwendige Vorgabe des BMLFUW, die besagt, dass der Einsatz in hydrologisch sensiblen Gebieten nicht zulässig ist», erklärt Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes mit Sitz in Wien.
ÄGU-Expertise: Chrom VI ist ein eindeutig nachgewiesenes Kanzerogen für den Menschen
Der Umweltdachverband beauftragte die Organisation Ärztinnen und Ärzte für eine gesunde Umwelt (ÄGU) mit der Erstellung eines Gutachtens zu den gesundheitlichen Auswirkungen von in LD-Schlacke enthaltenen Schwermetallen, insbesondere von Chrom VI, einer Chromverbindung, der toxikologisch bzw. humanmedizinisch die größte Bedeutung zukommt. «Fakt ist, dass Chrom VI von mehreren Organisationen als krebserzeugend für den Menschen eingestuft wird, so auch von der angesehenen International Agency for Research on Cancer der Weltgesundheitsorganisation», erklärt Dr. Hans-Peter Hutter, Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie der ÄGU. «Erschwerend kommt hinzu, dass in der Schlacke auch andere Schwermetalle wie etwa Cadmium, Kupfer, Blei und Vanadium enthalten sind, die ebenfalls in die Umwelt – u. a. durch Feinstaub – freigesetzt werden können», betont Hutter.
Einsatz von LD-Schlacke im Straßenbau aus umweltmedizinischer Sicht nicht zu empfehlen
Angesichts des mehrfach belegten Schwermetallgehalts ist der Einsatz von LD-Schlacke im Straßenbau – insbesondere wegen potenzieller Emissionen durch Abrieb und Feinstaubbelastung – unter den gegebenen Umständen als problematisch einzustufen. «Aus umweltmedizinischer Sicht ist ein Ausbringen von chromhaltigem Material und somit auch von LD-Schlacke in die Umwelt, insbesondere im Straßenbau, wegen eines möglichen Gesundheitsrisikos nach derzeitigem Wissensstand nicht zu empfehlen», so Hutter.
Strenge Grenzwerte auf wissenschaftlich-medizinischer Basis gefordert
Der Umweltdachverband spricht sich aufgrund des potenziellen Gesundheits- und Umweltrisikos klar gegen den Verordnungsentwurf aus und fordert strenge Grenzwerte auf wissenschaftlich-medizinischer Basis sowie die Vermeidung an der Quelle, die mit einem generellen Verbot schwermetallbelasteter Materialien auf Österreichs Straßen bzw. im Asphalteinbau erreicht würde. Heilingbrunner appelliert an Umweltminister Rupprechter: «Aufgrund der derzeit verhärteten Fronten wäre ein konstruktiver Dialog mit allen an der Diskussion Beteiligten sinnvoll. Eine Festsetzung von Grenzwerten muss jedenfalls auf empirisch wissenschaftlich-medizinischer Basis erfolgen und darf nicht auf Zuruf Einzelner veranlasst werden.»
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