Das Bundesinnenministerium und die KfW vergibt wieder Zuschüsse für den Abbau von Barrieren und Aufstockung der Mittel für den Einbruchschutz.
Mittel für Einbruchschutz auf 65 Millionen EUR erhöht
Ab sofort können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Zudem erhöht das Bundes-
ministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die verfügbaren Fördermittel für Einbruchschutz für dieses Jahr auf 65 Millionen EUR. Bislang standen 50 Millionen EUR für die Einbruchschutzförderung bereit. Das BMI und die KfW reagieren damit auf die anhaltend hohe Nachfrage für den Einbruchschutz.
Das BMI und die KfW hatten im März des Vorjahres im Rahmen von Produktverbesserungen für die Förderung des Einbruchschutzes den Mindestinvestitionsbetrag abgesenkt und im September 2017 eine gestaffelte Zuschussförderung eingeführt. Im Vorjahr wurden gestärkt durch die Produktverbesserungen rund 80.000 Wohneinheiten mit einem Zuschuss für den Einbruch-
schutz gefördert.
Zudem können ab jetzt wieder Anträge für barriere-
reduzierende Maßnahmen gestellt werden. Das Bundesinnenministerium stellt hierfür 75 Millionen EUR für 2018 zur Verfügung.
Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben einfach im KfW-Zuschussportal online stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Fördergzusage.
Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite: www.kfw.de/info-zuschussportal oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.