Klage zur EEG Umlage geht in nächste Instanz

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Oberlandesgericht Hamm zweifelt Verfassungsmäßigkeit der EEG-Umlage an

In zweiter Instanz wurde gestern die Klage des Textilunternehmens Drechsel verhandelt.

 

Die Richter am Oberlandesgericht Hamm äußerten in der gestrigen Verhandlung Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der EEG-Umlage. Die Begründung des Landgerichts Bochum sei rechtsfehlerhaft. Das LG hatte die Klage des Textilunternehmens Drechsel in erster Instanz abgewiesen. Ein Urteil des OLG wird Mitte Mai erwartet.

 

Das Oberlandesgericht Hamm kündigte aber bereits an, die Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen. Dies ist möglich, wenn sich das Gericht nicht doch noch entscheidet, die Klage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Der Bundesgerichtshof hat bisher noch nicht über das aktuelle EEG entschieden. „Wir halten es für sehr unwahrscheinlich, dass das OLG Hamm die Klage beim Bundesverfassungsgericht vorlegt. Daher gehen wir von einer Revision aus“, sagte Dr. Christoph Schäfer, Jurist beim Gesamtverband textil+mode, nach der Verhandlung.

 

Bernd Drechsel, Kläger und Geschäftsführer der Textilveredlung Drechsel aus Selb, zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Das Oberlandesgericht Hamm bringt wieder Fahrt in die etwas ins Stocken geratene EEG-Debatte. Der Weg durch die Instanzen mag mühsam sein, aber die kleinen Erfolge machen uns Mut. Denn für uns geht es bei der EEG-Umlage um eine konkrete Kostenbelastung.“

 

Drei Textilunternehmer hatten 2012 gegen die EEG-Umlage zur Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien geklagt. Sie stützen sich auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Gerrit Manssen von der Universität Regensburg, in dem die Verfassungswidrigkeit der Umlage festgestellt wird. Unterstützt werden die Unternehmen vom Gesamtverband textil+mode, der die Klage bis vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe bringen will.


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