Anforderungen für BAFA Zuschüsse konkretisiert

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Hydraulischer Abgleich oder hydraulische Optimierung – BAFA konkretisiert Anforderungen für Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm (MAP)

Das BAFA fördert den Einbau von Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energien mit attraktiven Zuschüssen, also die Errichtung eines Pelletkessels, eines Hackschnitzelkessels, eines Scheitholzvergaserkessels oder einer Wärmepumpe. Fördervoraussetzung ist allerdings die Durchführung des hydraulischen Abgleichs. Dasselbe gilt für den sogenannten Kesseltauschbonus, der gewährt wird, wenn gleichzeitig mit der Errichtung einer Solarthermieanlage ein Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird. Ohne den hydraulischen Abgleich bzw. ohne den entsprechenden Nachweis darf das BAFA den Zuschuss nicht bewilligen und auszahlen.

Auch wenn die Durchführung des hydraulischen Abgleichs einerseits zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten verursacht, führen andererseits abgeglichene Systeme zu einem niedrigeren Brennstoffverbrauch und damit zu niedrigeren Kosten im laufenden Betrieb. Im Vergleich zu anderen Energiesparmaßnahmen im Gebäudebereich gehört der hydraulische Abgleich zu den geringinvestiven Maßnahmen. Das heißt: Der Abgleich, bei dem in der Regel lediglich Einstellungen an bereits vorhandenen Ventilen, Reglern oder Pumpen vorgenommen werden, kostet vergleichsweise wenig und macht sich deswegen umso schneller bezahlt.

Es gibt aber auch Ausnahmen: Manchmal müssen zunächst die Voraussetzungen geschaffen werden, damit diese Einstellungen vorgenommen werden können, wie zum Beispiel der Einbau von Thermostatventilen, Rücklaufverschraubungen oder Strangdifferenzdruckreglern bis hin zum Austausch der Heizkörper. In diesen Fällen kann der hydraulische Abgleich so teuer kommen, dass er wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. In diesen und vergleichbaren Sonderfällen akzeptiert das BAFA anstelle des hydraulischen Abgleichs nach den anerkannten Regeln der Technik auch eine hydraulische Optimierung.

Eine hydraulische Optimierung setzt jedoch voraus, dass der Fachunternehmer/Heizungsbauer eine Bestandsaufnahme, eine Heizlastberechnung oder Heizlastabschätzung vornimmt. Denn nur so lässt sich feststellen, welche Maßnahmen im Einzelfall notwendig und wirtschaftlich vertretbar sind. Da jedes Gebäude und jede Heizung für sich betrachtet werden müssen, sind pauschale Aussagen leider nicht möglich. Welche Maßnahmen zur hydraulischen Optimierung wirtschaftlich vertretbar und gleichzeitig ausreichend sind, damit eine Förderung gewährt werden kann, entscheidet das BAFA im Einzelfall. Fachunternehmer/Heizungsbauer oder auch interessierte Antragsteller sollten sich im Zweifel beim BAFA erkundigen. Hierfür stehen das „Solarpostfach“ oder auch die MAP-Fachauskunft unter der Telefonnummer 06196 908-625 zur Verfügung.

Mehr zur Nachweisführung des hydraulischen Abgleichs bei der Beantragung von Zuschüssen:
www.bafa.de


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