KEA mit neuem Angebot für Kommunen: Musterverträge für Wärmenetze

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Neues Angebot für Kommunen: Musterverträge für Wärmenetze

Kostenlose Vorlagen für Gestattungs- und Wärmeversorgungsverträge von der Landesenergieagentur KEA-BW 

  • Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hat drei Musterverträge inklusive detaillierter Erläuterungen für die Umsetzung von Wärmenetzen veröffentlicht.
  • Vorlagen gibt es für Gestattungsverträge und für Wärmeversorgungsverträge.
  • Das Angebot hilft, die Vertragsgrundlagen zeitlich effizient und rechtlich sicher zu gestalten.
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Plant eine Kommune den Bau oder die Erweiterung eines Wärmenetzes, braucht sie klare Vereinbarungen, wenn sie das Wärmenetz selbst betreiben will. Notwendig sind ein Gestattungsvertrag mit dem Wärmeversorgungsunternehmen sowie Wärmeversorgungsverträge mit den angeschlossenen Kundinnen und Kunden. Damit Städte und Gemeinden diese Verträge effizient, verlässlich und rechtssicher gestalten können, hat die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) drei Musterverträge entwickelt: einen Gestattungsvertrag sowie jeweils einen Wärmeversorgungsvertrag für Gewerbe- und Privatkunden. Diese Vorlagen schaffen eine solide Grundlage für die Planung und erleichtern die Abstimmung zwischen Kommune, Energieversorger und Wärmekundschaft. Zu den Vertragsmustern hat die KEA-BW auch Dokumente mit wichtigen Erläuterungen erstellt. Interessierte können die kostenlosen Unterlagen auf www.kea-bw.de/waermewende/angebote/downloads anfordern.

Bei der Umsetzung von Wärmenetzen stehen die meisten Kommunen vor ähnlichen vertraglichen Fragen. Welche Flächen darf der Betreiber für Leitungen nutzen? Welche Rechte und Pflichten gelten dabei? Und wie werden Wärmeanschluss, Wärmelieferung, Preise und Abrechnung mit den späteren Kundinnen und Kunden vereinbart? Die neuen Musterverträge der KEA-BW bündeln Regelungen zu diesen wiederkehrenden Fragen und lassen sich an konkrete Projekte anpassen.

Gestattungsvertrag: Nutzung kommunaler Flächen

In einem Gestattungsvertrag erlaubt die Kommune einem Unternehmen, kommunale Flächen für den Bau und Betrieb eines Wärmenetzes zu nutzen. Er regelt unter anderem, welche Flächen das sind, wo Leitungen verlegt werden können und wie der Zugang zu den Leitungen ausgestaltet ist. Außerdem klärt er Fragen rund um die Gestattungsentgelte. Die Vorlage der KEA-BW bietet Kommunen eine sichere Grundlage. Sie spart Zeit und Aufwand bei der Vertragserstellung, berücksichtigt wichtige rechtliche und technische Aspekte und erleichtert die Abstimmung mit dem Wärmenetzbetreiber. Zudem lässt sich das Muster an die individuellen Bedingungen vor Ort anpassen. Ein Katalog mit Erläuterungen zum Vertragsmuster beantwortet viele Fragen.

Wärmeversorgungsvertrag: für Wärmenetzbetreiber und Wärmekunden

Der Wärmeversorgungsvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Wärmenetzbetreiber und dem Wärmekunden. Kundinnen und Kunden können Unternehmen oder Privatpersonen sein. Der Vertrag regelt neben den Anschlussbedingungen, der Wärmelieferung und den Preisen unter anderem Laufzeit, Anschlussleistung, Lieferbedingungen, Abrechnung und Kündigung.

Die KEA-BW bietet zwei verschiedene Musterverträge an: einen für Gewerbekunden und einen für Privat- beziehungsweise Tarifkunden. Sie schaffen klare Rahmenbedingungen für die Wärmeversorgung und sorgen so für Transparenz und Planungssicherheit auf beiden Seiten.

Mehr Informationen rund um Wärmenetze finden Interessierte auf https://www.kea-bw.de/waermewende/wissensportal/waermenetze

Ergänzt werden die landesweiten Angebote der KEA-BW durch die regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen in Baden-Württemberg. Mit ihrer regionalen Verankerung stehen sie Kommunen bei der Planung von Wärmenetzen vor Ort als Anlaufstellen zur Verfügung. www.reabw.de


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