Strompreiserhöhung der Energieriesen hausgemacht

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Agentur für Erneuerbare Energien kritisiert Strompreiserhöhungen


haushaltsstrompreis


Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Vergütung für Strom aus regenerativen Quellen. Die so genannte EEG-Umlage ist die Differenz zwischen den Vergütungskosten für EEG-Strom und dem Börsenpreis für herkömmlichen Strom. Die Differenzkosten zwischen herkömmlich erzeugtem Strom einerseits und nach EEG vergütetem Strom andererseits wurden dadurch größer. Außerdem verteilt sich die EEG-Umlage auf einen geringeren Gesamtstromabsatz. Sobald jedoch die Wirtschaft wieder Tritt fasst und Strom wieder stärker nachgefragt wird, reduzieren sich die Differenzkosten und die EEG-Umlage sinkt.



Durch eine neue Ausgleichsmechanismusverordnung, die ab 2010 in Kraft tritt, werden Bestandteile des Strompreises schlicht umgeschichtet: Waren bislang mit dem EEG-Strom verbundene Netzdienstleistungen Teil der Netzentgelte, so werden diese Kosten künftig über die EEG-Umlage abgerechnet. Obgleich die garantierte Vergütung je eingespeister Kilowattstunde EEG-Strom für neue Anlagen Jahr für Jahr sinkt („Degression“), wird sich die EEG-Umlage noch ca. bis ins Jahr 2014 leicht nach oben entwickeln, bevor sie anschließend deutlich abnimmt.


Mayer, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien, kritisiert in diesem Zusammenhang die Strompreiserhöhungen mehrerer Energieversorger, die sich auf die gestiegene EEG-Umlage berufen: „Die Erneuerbaren Energien taugen nicht als Sündenbock für Strompreiserhöhungen. Was bei der EEG-Umlage steigt, sinkt gleichzeitig bei den Netzentgelten. Wer unter Verweis auf die EEG-Umlage die Strompreise massiv erhöht, gleichzeitig aber günstigere Beschaffungskosten an der Strombörse und sinkende Netzentgelte nicht an die Kunden weitergibt, spielt mit falschen Karten.


Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen sowie erhobene Daten zu Photovoltaikanlagen:

Bundesnetzagentur



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