Die deutsche Wirtschaft muss sich bei der Antragstellung für die Innovations- und Investitionsförderung zunehmend auf fundierte Umweltaussagen einstellen. Der Nachweis von Umwelteffekten wie Energie- und Ressourcen-
einsparpotenzialen ist inzwischen fester Bestandteil von nationalen und europäischen Förderprogrammen – und das nicht nur für Industrieprojekte mit direktem Umweltbezug. Auch für öffentliche Zuschüsse bei Industrieforschungsvorhaben zur Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren gewinnen Umweltaussagen an Bedeutung. Eine Bestandsaufnahme:
„Dieser Trend ist bereits bei den meisten der für deutsche Firmen interessanten Förderprogramme auf nationaler und EU-Ebene ablesbar“ weiß Innovationsmanagerin Sonja Stockhausen.
Die Geschäftsführerin der Unternehmensberatung GEWI (www.gewi.de) nennt in diesem Zusammenhang die Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), das Umweltinnovationsprogramm UIP des Bundesumweltministeriums und das 5. Energieforschungs-
programm, das von den drei Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie, Umwelt und Bildung/Forschung getragen wird. International seien aussagekräftige Umweltberechnungen bei solchen Programmen wie Eco Innovation, Intelligente Energien Europa (IEE), NER 300 oder dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm zum Themenbereich 5 (Energie) neben Aussagen zur Wirtschaftlichkeit ein wesentliches Antragskriterium.
Selbst wenn sie nicht explizit vom jeweiligen Förderprogramm gefordert sind, können Umwelt-
berechnungen nach Erfahrung von Dr. Klaus Jansen, Chef des Forschungskuratoriums Textil, quantitativer und damit wichtiger Bewertungsmaßstab für die Wichtigkeit eines Vorhabens bei der oft wettbewerblichen Vergabe der Förderung sein. Findet der Gutachter im Projektantrag entsprechende Zahlen „und sind diese vernünftig ins Verhältnis mit aktuellen Belastungen gesetzt“, könne damit der monetäre Vorteil für ein Unternehmen dargestellt werden. „Als Ex-Gutachter würde ich einer solchen Betrachtung höhere Punktzahlen geben als schwammigen Aussagen ohne Zahlen“, unterstreicht Jansen.
Umweltaussagen mit Argumentfunktion
Was den meisten Unternehmen bei der Beantragung von Projektzuschüssen zunächst eher lästig erscheint (weil die inhouse-Kompetenz für diese Berechnungen oft fehlt), kann sich – nachdem die Umweltentlastungspotenziale in Sachen Energie- und CO2-Einsparung von den geplanten Innovationen und Projekten auf dem Tisch liegen – als nützlich erweisen. Ein Beispiel dafür gibt das Schomäcker Federnwerk in Melle. Es wurde, nachdem die Umwelteffekte für die geplante Entwicklung eines energiereduzierten Teilschrittes zur Herstellung von Lenkfedern mit Hilfe von GEWI exakt prognostiziert wurden, von der DBU mit Fördergeldern unterstützt.
Demnach lässt sich beim Hersteller nach dem seit 2009 laufenden EnRed-Verfahren pro Kilogramm Werkstückgewicht 36,2 % Primärenergie einsparen. Bezogen auf die jährlich allein in Europa benötigten 1,4 Mio. Lenker ergäbe sich bei konsequenter Anwendung dieser Technologie eine Reduktion von 32,1 GWh. Gelingt es, das Verfahren europaweit auch für die Produktion von Parabelfedern anzuwenden, würde ein zusätzliches Einsparpotenzial von 96,7 GWh erschlossen. Ähnlich beeindruckend die CO2-Bilanz im Vergleich zum konventionellen Herstellungsprozess. Danach verringert sich durch das Neuverfahren pro Kilogramm Endprodukt der CO2-Ausstoß um 0,145 kg (36,7%). Bezogen auf die genannten Produktionsmengen von Lenkerfedern ist damit europaweit jährlich eine Reduktion des CO2-Ausstoßes von 7.105 Tonnen möglich.
Herausforderungen für Antragsteller
„Obwohl wir erfahrene Techniker und Konstrukteure sind, hätten wir bei solchen Umweltprognosen passen müssen. Daran wäre dann womöglich die ganze Förderung gescheitert“, erinnert sich Schomäcker-Geschäftsführer Dr. Torsten Bispink. Auch bei GEWI, mit 26 Jahren Markterfahrung eine der ältesten Fördermittelberatungen in Deutschland, weiß man: Viele Anträge fallen durch, weil eine fundierte und quantitative Abschätzung über die erzielbaren Umwelteffekte fehlt. Selbst größeren Unternehmen fehle oft schlichtweg die Kenntnis, „wie so etwas geht“, sagt Sonja Stockhausen aus langjähriger Erfahrung.
Bei einem Förderantrag müssen vor allem die Energieeinsparpotenziale (oder andere Umwelteffekte) vergleichend zum Stand der Technik in einem Kosten-Nutzen-Rahmen aufgezeigt werden. Zunächst wird eine Energiebilanz erstellt – bei GEWI vorzugsweise anhand eines Sankey-Diagramms. Dabei werden alle Größen auf ein einheitliches Zeitmaß und auf die gleiche Einheit (z.B. CO2) gebracht und dann anhand eines Flussdiagramms mengenproportional dargestellt. Insbesondere ist zu beachten, dass Bezugsgrößen und Systemgrenzen der Betrachtung klar definiert werden. Was darüber hinaus beim Förderantrag besonders wichtig ist und beispielsweise bei einer weit aufwändigeren Ökobilanz nach ISO-Norm nicht betrachtet wird, ist die Darstellung möglicher Multiplikationseffekte der für den Einzelfall ermittelten Umweltwirkungen.
Wichtiges Kriterium: Potenzialerkennung
DBU-Referent Dr.-Ing Jörg Lefèvre nennt das auf Nachfrage „spekulative Daten mit physikalischem Aussagewert“. Dabei gelte es, vom Antragsteller selbst oder mit Hilfe externer Dienstleister bzw. von Branchenverbänden zum Beispiel folgende Frage zu beantworten: Wie viel CO2 würde eingespart, wenn die im Förderprojekt skizzierte neue Verfahrensentwicklung innerhalb von fünf Jahren eine Marktdurchdringung von x% in Deutschland bzw. Europa erreicht? An dieser Stelle, so der Umwelttechnik-Experte, gehe es schon nicht mehr nur um den Antragsteller selbst, sondern um die Abschätzung des Umweltentlastungspotenzials, das bei Übertragung der Projektergebnisse erfolgt. Zugegebenermaßen sei das eine schwierige Fragestellung.
GEWI-Geschäftsführerin Stockhausen betont den Mehrfachnutzen solcher überbetrieblichen Sichten. Umweltberechnungen sollten so praxisnah (industrienah!) wie möglich erfolgen, um damit mehrere Ziele gleichzeitig zu unterstützen: den aktuellen Förderantrag bzw. die nachfolgende Vermarktung einer neuen Idee unter Umwelt-Gesichtspunkten oder zur „Potenzialerkennung“ als Grundlage für weitere Technologie- und Investitionsprojekte im Unternehmen beizutragen. „GEWI ist einer der wenigen privaten Dienstleister, der zur Fördermittelbeantragung technisches, umwelttechnisches und betriebswirtschaftliches Know-how im Dienste der Firmen zusammenbringt und zudem sogar losgelöst von Förderverfahren Umweltpotenziale für die Industrie ermittelt“. Im Gegensatz zu Wissenschaftlern und Instituten, die ebenfalls solche Berechnungen anbieten, wisse man als Innovationsbegleiter für Großindustrie und Mittelstand ziemlich genau, wie die Wirtschaft arbeite und „was hier relevant“ sei.