Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die ersten drei Jahre KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) einer externen Evaluation unterzogen und sieht die kostendeckende Einspeisevergütung als bewährtes Regulierungsinstrument mit Optimierungspotential. Der Bericht des beauftragten Evaluationsteams (Interface – Politikstudien Forschung Beratung in Luzern, Ernst Basler + Partner AG in Zollikon, Abteilung für Politikwissenschaften und internationale Beziehungen der Universität Genf) liegt nun vor.
Seit 2009 wird in der Schweiz Strom aus erneuerbaren Energien mit der KEV gefördert. Eine vom Bundesamt für Energie (BFE) in Auftrag gegebene externe Evaluation bestätigt die Wirksamkeit dieses Förderinstruments und macht Empfehlungen zu dessen Optimierung.
Der Schweizer Strom aus erneuerbaren Energien (Wasserkraft bis 10 MW Leistung, Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse) wird mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gefördert. Die KEV garantiert den Betreiberinnen und Betreibern dieser Anlagen während 20 bis 25 Jahren einen kostendeckenden Preis für den Strom, den sie ins Netz einspeisen. Die Vergütungssätze pro Technologie werden vom Bundesrat in der Energieverordnung festgelegt. Finanziert wird die KEV durch alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten durch einen Zuschlag von aktuell und auch 2013 bei 0.45 Rp./kWh (0,37€).
Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 5’300 kWh/Jahr pro Haushalt (gemäss Elektrizitätsstatistik 2011, Bundesamt für Energie) und dem aktuellen Zuschlag von 0.45 Rp./kWh liegt die durchschnittliche jährliche Belastung durch die KEV bei 24 Franken (19,82€) pro Haushalt beziehungsweise 10 Franken (8,26€) pro Kopf. Beim maximalen Zuschlag von 0.9 Rp./kWh (0,74€) steigen die Beträge auf 48 Franken (36,94€)pro Haushalt und 21 Franken (17,34€) pro Kopf und Jahr. Zum Vergleich: In Deutschland müssen bei gleichem durchschnittlichem Verbrauch die Haushalte gegenwärtig 190 Euro pro Haushalt oder 83 Euro pro Kopf und Jahr bezahlen.
Auszug Optimierung der KEV
Kurzfristig soll die KEV nicht durch ein anderes Instrument (Quotenmodell, Ausschreibungen) ersetzt werden. Die Verluste an Know-how und die Kosten beim Aufbau eines neuen Systems sind beträchtlich und eine Politik des „stop and go“ vermindert die Wirkung und Effizienz des Mitteleinsatzes.
Der KEV-Gesamtdeckel soll aufgehoben werden. Bei der Photovoltaik sollen jedoch Vorkehrungen getroffen werden, um den Zubau nach Massgabe der technischen und wirtschaftlichen Fortschritte zu steuern und eine Kostenexplosion zu vermeiden.