Besondere Ausgleichsregelung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) begrenzt auf Antrag die Höhe der EEG-Umlage für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, die sich in einer internationalen Wettbewerbslage befinden, und von Schienenbahnen, die sich in einer intermodalen Wettbewerbslage befinden.
Im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die zum 1. Januar 2012 in Kraft trat, wurden für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes die Grenzwerte zur Antragstellung gesenkt, so dass mehr mittelständische stromintensive Unternehmen einen Antrag stellen konnten. Dadurch hat sich die Zahl der antragstellenden Unternehmen in 2012 nahezu verdreifacht. Die betroffenen Strommengen haben dabei allerdings nur um rund 10 % zugenommen.
Zugleich wurden in der Novelle Begrifflichkeiten enger gefasst und die Zahl der antragsbefugten Branchen verringert. Damit wurden Fehlentwicklungen, bei denen Unternehmen sich gegen das Gesetzesziel in die Besondere Ausgleichsregelung gedrängt hatten, bereinigt.
Das BAFA hat im Rahmen der Antragsprüfung sämtliche Anträge des Jahres 2012 geprüft und diejenigen vor Jahresablauf beschieden, bei denen eine positive Entscheidung ergehen konnte und für welche die 12-monatige Begrenzung der EEG-Umlage ab Januar 2013 gilt. Fälle, die einer weitergehenden Aufklärung bedürfen oder abzulehnen sind, werden derzeit bearbeitet.
Das BAFA wird diese restlichen Verfahren zügig im 1. Quartal bearbeiten und im Anschluss die begünstigten Unternehmen und statistische Daten veröffentlichen.