Brüssel winkt EEG durch

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Die EU-Kommission hat am 23.07.2014 die beihilferechtliche Genehmigung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 beschlossen. Damit kann das neue EEG wie geplant am 1. August 2014 in Kraft treten.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Die Genehmigung durch die Europäische Kommission sorgt für Rechts- und Investitionssicherheit, nicht nur für die Erneuerbaren-Branche und für die stromintensive Industrie. Das neue EEG schafft die Voraussetzungen für einen weiteren Ausbau der Erneuerbaren und eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Gleichzeitig wurden für die Unternehmen in Deutschland Rahmenbedingungen geschaffen, die dem Erhalt unserer Arbeitsplätze und der Stärkung der Industrie in Europa dienen. Die Förderung wird marktnäher und auf die kostengünstigeren Technologien konzentriert und dadurch die Kostendynamik der vergangenen Jahre gedämpft.“

Durch diese Genehmigung wird die grundlegende Reform des EEG erfolgreich abgeschlossen. Die Reform stellt die größte und weitreichendste Änderung des EEG seit seiner Einführung dar. Sie stellt den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auf eine neue Grundlage, die sowohl rechtlich als auch ökonomisch tragfähig ist: Erstmals erfolgt eine Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Das schafft eine sichere Planungsgrundlage für die Weiterentwicklung des gesamten Stromsystems und für eine bessere Verzahnung der einzelnen Bausteine der Energiewende.

Durch die verpflichtende Direktvermarktung wird die Marktintegration der erneuerbaren Energien vorangetrieben. Zugleich leitet die EEG-Novelle die Umstellung der Förderung auf Ausschreibungsverfahren ein. Schließlich sorgen die überarbeitete Besondere Ausgleichsregelung und die Einbeziehung von Neuanlagen der Eigenversorgung in die EEG-Umlagepflicht für einen angemessenen, aber vertretbaren Beitrag der Industrie für die Finanzierung des EEG.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission im Hauptprüfverfahren zum EEG 2012 und die Genehmigung der Besonderen Ausgleichsregelung für Schienenbahnen im EEG 2014 werden nach der Sommerpause ergehen.

Eine nicht-amtliche Lesefassung der ab 1. August 2014 geltenden Fassung des EEG 2014 unter Zugrundelegung der Bundestags-Beschlüsse vom 27. Juni und 4. Juli 2014 finden Sie auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums.


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