Elektroaltgeräte-Verordnung in der Umsetzung

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UFH erweitert Dienstleistungen für ausländische Internethändler
Novelle der Elektroaltgeräte-Verordnung rückwirkend per 1. Juli in Kraft getreten.

Mit der aktuellen Umsetzung der EU-Richtlinie für Elektroaltgeräte sind Händler, die innerhalb der Europäischen Union oder aus Drittländern Elektrogeräte grenzüberschreitend an Endkunden in Österreich verkaufen, ab sofort verpflichtet, einen so genannten „Bevollmächtigten“ zu benennen. Dieser Bevollmächtigte übernimmt alle Verpflichtungen für die Altgeräte-Entsorgung und haftet dafür. Damit möchte die Europäische Kommission insbesondere die Anzahl der „Trittbrettfahrer“ reduzieren, die für ihre verkauften Elektrogeräte keine Entsorgungsgebühren entrichten und so einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen erzielen, die diese gesetzliche Verpflichtung erfüllen.

„Als UFH werden wir die Dienstleistung des Bevollmächtigten aktiv bei Fernabsatzhändlern bewerben. Damit wollen wir einen Beitrag leisten, dass die Kosten für Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten gerecht verteilt sind und die österreichischen Industrie- und Handelsunternehmen nicht unter Wettbewerbsverzerrungen zu leiden haben. Letztlich wird aber für den Erfolg des Bevollmächtigten entscheidend sein, wie gut die Behörden auf EU-Ebene zusammenarbeiten, um Trittbrettfahrer zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen“, erklärt dazu UFH-Geschäftsführer Thomas Faast.

UFH plädiert für Augenmaß bei „Re-Use“ von Elektroaltgeräten

Die in der EU-Richtlinie verlangten stärkeren Anstrengungen der Mitgliedstaaten für die Wiederverwendung alter Elektrogeräte sieht Faast in der Novelle der Elektroaltgeräte-Verordnung grundsätzlich gut umgesetzt: „Das Ministerium für ein lebenswertes Österreich hat hier eine Lösung vorgelegt, die aus Umweltsicht, aber auch unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit einen vernünftigen Kompromiss darstellt. Unsere Sorge ist allerdings, dass die Verpflichtung, bei den über 2.000 österreichischen Sammelstellen für Elektroaltgeräte zwei Mal im Jahr noch funktionsfähige Geräte auszusortieren, finanzielle Forderungen nach sich zieht, die durch den tatsächlichen und in der Verordnung intendierten Aufwand nicht gerechtfertigt sind.“ In diesem Zusammenhang wünscht sich Faast Unterstützung des Ministeriums bei den anstehenden Verhandlungen mit den Sammelstellenbetreibern.

Rückblick: Stabiles Geschäftsjahr 2013

Die UFH-Gruppe kann über das abgelaufene Geschäftsjahr wieder eine positive Bilanz ziehen: Mit 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konnte ein Umsatz von rund 10 Mio. Euro erwirtschaftet werden. Über 25.000 Tonnen Elektroaltgeräte wurden gesammelt und von den UFH-Recyclingpartnern nach strengen Qualitätskriterien behandelt. Im Sinne des Unternehmensslogans „Entsorgen mit gutem Wissen“ wurden Verwertungsquoten von fast durchwegs über 90 Prozent erreicht. Im vergangenen Jahr hat das UFH insgesamt rund 650 Kunden betreut, die sich für das Qualitätssystem in Österreich entschieden haben.

Ausblick: Reclay UFH in den Startlöchern

Mit Jahresbeginn 2015 fällt das Monopol bei der Entsorgung von Haushaltsverpackungen. Reclay UFH lizenziert bereits seit über vier Jahren Gewerbeverpackungen für seine Kunden und wird ab 1.1.2015 mit einem eigenständigen Haushaltssystem starten.

 

http://www.ufh.at/


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