Kraft-Wärme-Kopplung Gutachten soll in Gesetzesnovelle einfließen

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat Anfang Oktober ein Gutachten zur aktuellen Situation und den Perspektiven der Effizienztechnologie Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) veröffentlicht. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen in die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) einfließen. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) Hans-Joachim Reck dazu: „Mit der Studie liegt nun endlich die Grundlage für eine Novelle des KWKG vor, die dringend überfällig ist. Es ist erfreulich, dass die Studie auch Verbesserungsbedarf im Bereich der Bestandsanlagen deutlich macht. Dies deckt sich mit der Situation und Wahrnehmung in den Unternehmen. Jetzt geht es darum, die Ergebnisse zügig umzusetzen.“

Kommunale Kraftwerkskapazität 2013 (Foto: VKU)

Kommunale Kraftwerkskapazität 2013 (Foto: VKU)

Die KWK ist eine besonders emissionsarme Technologie und ist daher für die Erreichung der Ziele der Energiewende von großer Bedeutung. Allein 2011 konnten 9,8 Millionen Tonnen CO2 durch die KWK vermieden werden. Kommunale Unternehmen sind in dem Bereich besonders aktiv. Mehr als 43 Prozent der in KWK-Anlagen produzierten Energie stammen von kommunalen Unternehmen. Der VKU und seine Mitgliedsbetriebe hatten jedoch in der vergangenen Zeit bemängelt, dass die von der Bundesregierung geplanten Ausbauziele in dem derzeitigen Regulierungsrahmen nicht zu erreichen seien und daher eine baldige Novellierung des KWKG gefordert.

Laut BMWi umfasst das Gutachten neben den Grundlagen für die Evaluierung des KWKG auch eine Kosten-Nutzen-Analyse von KWK im Vergleich zu anderen Technologien. Außerdem beleuchtet das Gutachten die Ausbaupotenziale sowie die Rolle der KWK im künftigen Strom- und Wärmemarkt.

Mehr zum Gutachten: www.bmwi-gutachten.de

 

http://www.vku.de/

 


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