VDMA Fachverband Abfall- und Recyclingtechnik: Ein großer Schritt zur Kreislaufwirtschaft von gewerblichen Abfällen.
Die sinnvolle Nutzung von Gewerbeabfällen in Deutschland ist nach langer Diskussion endlich beschlossen worden. Die nun vom Bundesrat beschlossene Novelle der Gewerbeabfallordnung wird dafür sorgen, dass es künftig eine vollziehbare gesetzliche Regelung gibt, um Gewerbeabfälle einer effektiven Kreislaufwirtschaft zuzuführen. „In Gewerbeabfällen stecken unterschiedlichste Ressourcen mit großem Recyclingpotenzial. Nun gibt es endlich eine vollziehbare gesetzliche Grundlage, um diese Potenziale auch zu nutzen“, lobt Naemi Denz, Geschäftsführerin des VDMA Fachverbandes Abfall- und Recyclingtechnik.Technisches Potenzial vorhanden und nun auch genutzt
Um die nun verankerte Recyclingquote von 30 Prozent ab dem 1. Januar 2019 zu erreichen, sind erstmals technische Mindestanforderungen an Vorbehandlungsanlagen in die Verordnung festgeschrieben. „Das ist ein wichtiger Schritt, denn damit hat die Zeit der Minimalaufbereitung ein Ende, und die Potenziale der Branche werden für bestmögliche Recyclingergebnisse genutzt“, erläutert Denz. Auch Bau- und Abbruchabfälle müssen künftig getrennt gesammelt und einer Vorbehandlungs- bzw. Aufbereitungsanlage zugeführt werden.
Welche Innovationen und technischen Potenziale die Abfall- und Recyclingtechnik in den unterschiedlichsten Segmenten breithält, zeigt die Branche auf der Demonstrationsmesse „Recycling aktiv“ vom 27.-29. April in Karlsruhe.