Erneut Änderungen bei Förderung effizienter Heizsysteme-BDH mahnt Verlässlichkeit in der Förderpolitik an
Zum wiederholten Male in diesem Jahr ändert sich die Förderung effizienter Heiztechnik: Zum 1. September 2010 gelten Einschnitte beim KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“. Als Grund gibt die KfW Bankengruppe die erheblich gestiegene Nachfrage nach den knappen Förder- mitteln an. Der BDH befürchtet, dass Markt und Investoren durch die unsteten Förder- konditionen verunsichert werden. „Damit Förderprogramme nachhaltig wirken können, brauchen wir mehr Verlässlichkeit“, betont BDH-Hauptgeschäftsführer Andreas Lücke.
Die Umstellungen im Programm „Energieeffizient Sanieren“ wurden notwendig, weil die Mittel gegenüber 2009 zurückgefahren wurden: Standen 2009 noch 2,02 Milliarden Euro zur Verfügung, sind es im laufenden Jahr lediglich 1,35 Milliarden Euro. 2011 werden es nur noch 437 Millionen Euro sein. „Derart reduzierte Programme werden kaum noch Schlagkraft haben“, ist Andreas Lücke überzeugt. Und weiter: „Ohne Anreize für private Investoren, ihre Häuser zu modernisieren, werden sich die Klimaschutzziele der Bundesregierung nur schwerlich erreichen
lassen.“ Barbara Heider
Rund 18,4 Milliarden Euro an privaten Investitionen lösten die KfW-Programme zur CO2-Gebäudesanierung im vergangenen Jahr aus – und erwiesen sich damit als Job- und Konjunkturmotor. Bei der aktuellen Programm-Anpassung setzt die KfW auf verschiedene
Maßnahmen: Im erfolgreichen Programm „Energieeffizient Sanieren“ wird die Förderung von Einzelmaßnahmen (Programm-Nr. 152/430) zum 1. September 2010 eingestellt bzw. verlagert sich – entsprechend angepasst – auf das Programm „Wohnraum Modernisieren“ (Nr. 141). Nicht mehr gefördert werden zudem Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung
sowie zum Austausch von Nachtspeicheröfen (Nr. 431).
Weitere Änderungen gelten für „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“: Die Vor-Ort-Kontrolle des energetischen Niveaus (Nr. 151–154, 157, 430, 431) wird künftig direkt mit dem Endkreditnehmer abgestimmt. Gleiches gilt für die Überprüfung der Berechnungsunterlagen zur Förderung der KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 (Nr. 151,153, 430).
Bereits seit dem 17. August 2010 greifen zudem neue Zinssätze für die „Energieeffizient Sanieren“-Programme „Effizienzhaus“ (Nr. 151), „Einzelmaßnahmen“ (Nr. 152), „Kommunen“ (Nr. 218) und „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Nr. 157).
Die neuen Förderkonditionen der KfW sind unter www.kfwfoerderbank. de abrufbar.