Stuttgart 21 im Nebel

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Bild:Petra Weiberg / DUH

Deutsche Bahn missachtet gerichtlich festgestellte Rußfilterpflicht auf der Baustelle Stuttgart 21. Seit dem 1. Februar 2011 gilt der richterliche Beschluss einer Rußfilterpflicht bei der Baustelle S21 – Deutsche Umwelthilfe fordert vom Eisenbahnbundesamt die Anordnung des sofortigen Stopps der Bauarbeiten wegen des illegalen Einsatzes von ungefilterten Baumaschinen und Fahrzeugen – Deutsche Bahn setzt sich über Recht und Gesetz hinweg und gefährdet die Gesundheit von Anwohnern und Passanten – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch wirft Bahnchef Grube „Wort- und Rechtsbruch“ vor


Als „Verstoß gegen Umweltauflagen durch die Deutsche Bahn“ wertet der Umwelt- und Verbraucherschutzverband Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) den Einsatz ungefilterter Baumaschinen und Fahrzeuge auf der Großbaustelle Stuttgart 21. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7.12.2010 wurde die Deutsche Bahn dazu verpflichtet, spätestens ab dem 1.2.2011 ausschließlich Baumaschinen und Fahrzeuge einzusetzen, die über einen Rußpartikelfilter verfügen.


Nachdem sich die DB zum Wochenbeginn weigerte, der DUH am 1.2.2011 Zugang zur Baustelle zu gewähren bzw. einen Ansprechpartner vor Ort zu benennen, beobachtete die DUH von außen die eingesetzten Geräte und Fahrzeuge. Dabei stellte sich zweifelsfrei heraus, dass der Bauherr Deutsche Bahn auf der Großbaustelle Stuttgart 21 nach dem unmissverständlichen gerichtlichen Beschluss vom 7. Dezember 2010 nun vorsätzlich gegen die emissionsschutzrechtlichen Auflagen für den Bahnhofsbau verstößt. In einem im Wege eines Beschlusses protokollierten Vergleich hatte sich die Deutsche Bahn vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart damals verpflichtet, ab dem 1. Februar 2011 Baumaschinen und Fahrzeuge mit Dieselrußpartikelfilter einzusetzen. Doch am 1. Februar sah die Realität auf der Baustelle für Stuttgart 21 ganz anders aus: LKW und Baufahrzeuge fuhren ohne Dieselrußpartikelfilter auf der Baustelle.


DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wirft Bahnchef Rüdiger Grube „Wort- und Rechtsbruch“ sowie eine „Gefährdung der Gesundheit von Anwohnern und Passanten“ vor. Das Eisenbahnbundesamt wurde aufgefordert, einen sofortigen Stopp der Bauarbeiten zu verfügen, da auf der Baustelle illegale Geräte und Fahrzeuge eingesetzt werden. „Die Verletzung von Umwelt- und Gesundheitsschutz hat bei der Deutschen Bahn eine gewisse Tradition“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). „Die Bahn entscheidet sich in vielen Fragen offenbar immer noch für die jeweils billigste Lösung. Auf der Stecke bleibt dabei das Bedürfnis der Reisenden an einem zuverlässigen und sicheren Verkehrsmittel. Bei der Deutschen Bahn kommt aber auch die Gesundheit von Bahnhofsanwohnern und Reisenden unter die Räder denen ungefilterte Dieselabgase zugemutet werden“, sagt Resch. Resch sieht eine Mitverantwortung für die Verstöße beim Eisenbahnbundesamt (EBA) als aufsichtspflichtiger Bundesbehörde, die sich bisher weigerte, Umwelt- und Gesundheitsauflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss gegenüber der Deutschen Bahn umzusetzen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das EBA aber per Gerichtsbeschluss verpflichtet, die am 7.12.2010 gerichtlich festgesetzten Auflagen zu überwachen. Auf die fortwährenden Verstöße der Deutschen Bahn gegen EU-weit geltende Umweltschutzgesetze gibt es laut Resch nur eine Antwort: „Ein sofortiger Baustopp für Stuttgart 21, um die Gesundheit der Anwohner vor Dieselrußpartikel zu schützen.“


Der Verkehrsexperte Dr. Axel Friedrich unterstreicht: „Rußfilter sind bei Baumaschinen und LKW Stand der Technik. Es ist deshalb völlig unverständlich, dass an der Baustelle in der Nähe der Messstelle mit den höchsten Partikelwerten in Deutschland immer noch Maschinen und Fahrzeuge ohne Rußfilter eingesetzt werden und die Gesundheit von Anwohnern und Bauarbeitern unnötig gefährdet wird“. Hintergrund


Nach einem Beschluss über einen Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart hat sich die Deutsche Bahn am 7. Dezember 2010 verpflichtet, bei den Bauarbeiten für Stuttgart 21 nur noch Baumaschinen und Fahrzeuge mit Dieselrußpartikelfilter ab dem 1. Februar 2011 einzusetzen. In dem Vergleich hat die Deutsche Bahn allen Forderungen der Deutschen Umwelthilfe e.V. entsprochen. Die DUH hatte in dem Verfahren einen Stuttgarter Bürger unterstützt, der auf Einhaltung der Luftreinhaltegrenzwerte auf der Baustelle für Stuttgart 21 geklagt hatte.


Mit dem Vergleich wird umgesetzt, was bereits 2005 im Planfeststellungsbeschluss für das Bauprojekt Stuttgart 21 festgeschrieben, vom Bauträger und den Aufsichts-behörden allerdings ignoriert wurde: Zu den Gesundheitsschutzauflagen gehörte damals die Verpflichtung zum Einsatz einer Abgasreinigung nach dem „Stand der Technik“, was nach den von der DUH vorgelegten Aussagen des Umweltbundesamtes bedeutet, dass zwingend ein Dieselrußpartikelfilter eingesetzt werden muss. Darüber hinaus ist laut Planfeststellungsbeschluss für Stuttgart 21 der Ausstoß krebserregender Dieselrussemissionen „auf außerplanmäßige Betriebsfälle zu beschränken“.


Gegen diese Auflage hat die Bahn jedoch systematisch verstoßen, was sich bereits aus den Ausschreibungsunterlagen für das Milliardenobjekt ergibt. Darin findet sich keinerlei Umsetzung der Umwelt- und Gesundheitsauflage für die Baustelle im Stuttgarter Kessel – wenige hundert Meter entfernt von der Luftmessstelle „Neckartor“ mit extrem hohen Feinstaubbelastungswerten. Zeugenaussagen und Fotos belegen, dass von Beginn der Abriss- und Baggerarbeiten für Stuttgart 21 die eingesetzten Baumaschinen und Baufahrzeuge ohne die vorgeschriebenen Dieselrußfilter im Einsatz waren. Es spricht danach Einiges dafür, dass die Deutsche Bahn die Bauarbeiten an Unternehmen vergeben hat, die durch den Einsatz besonders alter, rußender und dadurch besonders billiger Baugeräte die Ausschreibung gewannen. Unternehmen mit modernen Baumaschinen und Fahrzeugen kamen jedenfalls nicht zum Zuge.


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