Unfallschutz bei Katastrophenhilfe

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Helfer und Helferinnen stehen bei Hilfeleistung im Katastrophengebiet unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

 

Bild: Acquaalta Schutzsysteme GmbH

In etlichen Landkreisen im Süden und Südosten Deutschlands herrschte in den letzten Wochen Katastrophenalarm. Ansonsten beschauliche Flüsse stiegen über die Ufer und überspülten ganze Ortschaften. Überall waren deshalb freiwillige und hauptberufliche Helfer unterwegs, um Dämme zu bauen und Menschen aus ihren überfluteten Häusern zu retten. Dieser Einsatz ist nicht ungefährlich, deshalb ist es gut, dass alle Helfer und Helferinnen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

 

Der Versicherungsschutz gilt für alle Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind. Das betrifft:

  • hauptamtlich Beschäftigte wie Sanitäter, Polizisten oder Ärzte
  • ehrenamtlich Tätige im Hilfswesen und im Zivilschutz wie zum Beispiel Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren oder Helfer des Roten Kreuzes
  • Menschen, die ehrenamtlich tätig sind im Dienst von Bund, Ländern, Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen
  • alle Personen, die bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher Gefahr für seine Gesundheit retten. Dazu zählt auch der Einsatz bei Naturkatastrophen.

 

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: http://www.dguv.de


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