Wieder ist ein Dach eingestürzt – dieses Mal wohl infolge der Wassermassen, die nicht ablaufen konnten und zu schwer wurden.
Am Abend des 17.08.2015 gab es nach und stürzte ein. Zum Glück war zu diesem Zeitpunkt niemand im Gebäude.
Jetzt müssen sich Behörden und Schulleiter nach einem Dacheinsturz in Bocholt ebenfalls dem Thema stellen.
Die Feuerwehr Bocholt wurde um 18.20 Uhr zur Clemens-August Grundschule alarmiert. Bei Eintreffen der Feuerwehr stellten die Einsatzkräfte fest, dass das Dach in einem Teilbereich der Schule eingestürzt ist.
Anfangs war nicht sicher, ob sich noch eine Person unter den Trümmern befand. Daraufhin wurden weitere Einheiten der Bocholter Feuerwehr nachalarmiert. Zudem wurde die Rettungshundestaffel Westmünsterland sowie des THW alarmiert. Schon zeitnah nach Beginn des Einsatzes konnte jedoch festgestellt werden, dass sich die vermisste Person nicht mehr im Gebäude befand. Der Trümmerbereich wurde dennoch vorsorglich mit einem Spürhund des THW abgesucht. Die Feuerwehr beseitigte die Trümmerteile im Erdgeschoss und sperrte die Stelle später ab. Eingedrungenes Wasser wurde mit einem Wassersauger beseitigt. Das THW legte innerhalb des Gebäudes eine Barriere mit Sandsäcken, damit sich das eindringende Wasser nicht im gesamten Gebäude verteilen konnte.
Ab Montag, 24. August, findet der Unterricht der Clemens-August-Grundschule Bocholt in der ehemaligen Thonhausenschule im Stadtteil Lowick statt. Die Stadt hat acht Klassenräume dort eingerichtet. Es wird ein Bustransfer organisiert ab Clemens-August-Schule und zurück.
Die Verwaltung lässt zurzeit die gesamte Dachkonstruktion des Altgebäudes von einem Gutachter und einem Statikbüro genauestens untersuchen. Neben den starken Regenmassen und einem nicht hundertprozentig funktionierenden Ablauf wurde festgestellt, dass eine tragende Dachkonstruktion falsch vernagelt worden war (sog. Nagelbinder) – und zwar zum Zeitpunkt des Schulbaus 1959 bzw. 1964 (2. Bauabschnitt). Die Arbeiten entsprachen nicht den in der damaligen Konstruktionszeichnung aufgeführten Vorgaben.
Wer kontrolliert eigentlich die Dächer von Turnhallen und Schulen? Der Westdeutscher Rundfunk Köln hat einen Experten gefragt.
Zum TV Beitrag: http://www1.wdr.de/fernsehen/aks/themen/schulen-kontrolle-statik-100.html
Dachmonitoring eine Alternative?
Die Verantwortung für öffentliche Sammelstätten, wie z.B. Schulen, Kindergärten, Bahnhöfe, Kulturstätten, Sportstätten, sowie Kaufhäuser und Betriebsstätten der Verwaltung, Produktion und Lagerung ist gesetzlich geregelt, die Haftung entsprechend groß, bestätigt der Sicherheitsexperte Waldemar Marinitsch von tbm hightech aus München. Nun lässt sich das Risiko eines katastrophalen Ausmaßes der Dachbelastung durch lang andauernden Schneefall oder Starkregen mit Dachmonitoringmaßnahmen präventiv ganz einfach wesentlich mindern bzw. nahezu ausschließen.
„Zwei frei einstellbare Alarm-Schwellwerte beispielsweise 50-60% der zulässigen Dachlast lösen einen „Voralarm“ aus. Bei einer Überlast von 90% wird ein „Evakuierungsalarm“ ausgelöst. Die Alarmierung erfolgt über die Displayanzeige der Steuerung und optional über die Ampel-Alarmleuchte mit integriertem Summer, beschreibt Marinitsch seine Lösung.