Mit der diesjährigen Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) wird neben der Stromerzeugung aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen auch die Vergütungshöhe von Biomasseanlagen wettbewerblich durch Ausschreibungen bestimmt. Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) konkrete Vorschläge für die genaue Ausgestaltung des Ausschreibungsdesigns für Biomasse erarbeitet und in einem öffentlichen Bericht vorgelegt.
Die Vergütungshöhe für Strom aus erneuerbaren Energien soll ab 2017 über Ausschreibungen ermittelt werden. Gleichzeitig wurde der zukünftige Ausbaupfad für Strom aus Biomasse durch das EEG 2014 auf 100 MWel jährlich festgelegt, der zu einem Rückgang der erzeugten Strom- und Wärmemengen aus Biomasse-Anlagen führen wird. Selbst bei jährlicher Ausschöpfung des Ausbaupfades kommt es – so das jetzt von Wissenschaftlern des DBFZ vorgelegte Papier – spätestens ab 2021 zu einem Abbau des Anlagenbestandes. Ab dem Jahr 2036 würde sich dann ein maximaler Anlagenpark von 2 GWel installierter Leistung einstellen (bei 20 jähriger Förderdauer). Dies bedeute zum Stand 2016 einen Rückgang der installierten Biomasseleistung um 70 %. Um den Anlagenbestand, bzw. die elektrische und thermische Jahresarbeit aus Biomasse als Beitrag zur Energiewende zu erhalten, wäre ein jährliches Ausschreibungsvolumen von 200 MWel (bezogen auf die Bemessungsleistung), mit einer 20jährigen Förderdauer notwendig, so das DBFZ.
Vor dem Hintergrund der ambitionierten Klimaschutzziele Deutschlands, die im Jahr 2013 im Koalitionsvertrag bestätigt worden sind und eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 % bis zum Jahr 2050 vorsehen, sind im Wärmesektor drastische Effizienzmaßnahmen und der Ausbau von erneuerbaren Energien notwendig: „Aufgrund der unterschiedlichen Kostenstrukturen empfehlen wir eine alternierende Ausschreibung mit jährlichem Wechsel zwischen fester und gasförmiger Biomasse. So sollte im ersten Ausschreibungsjahr mit fester Biomasse begonnen werden. Als technische Anforderungen sollten eine Flexibilisierung und Mindestwärmenutzung von Biomasse-Anlagen vorgeschrieben werden“, so die Mitautorin des Berichts, Frau Prof. Dr. Daniela Thrän vom DBFZ und dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ.
Neben der detaillierten Ausarbeitung des Ausschreibungsdesigns werden im knapp 60seitigen Papier auch die Folgenabschätzungen verschiedener Biomasse-Ausbaupfade hinsichtlich der installierten Leistung und deren Einfluss auf das EEG-Umlagekonto betrachtet. Weiterhin werden die Folgen der verschiedenen Ausbaupfade hinsichtlich der Wärmeziele erneuerbarer Energien beleuchtet. Dazu wurden, auf den ersten Erfahrungen der Photovoltaik-Pilotausschreibungen aufbauend, die speziellen Anforderungen der Bioenergieanlagen in einem zukünftigen Ausschreibungsdesign berücksichtigt. Die Wissenschaftler des DBFZ zeigen darüber hinaus auf, wie sich die heterogenen Technologien im Bereich der Biomasseanlagen in ein einheitliches Ausschreibungsdesign übertragen lassen.
Der Endbericht „Entwicklung eines Ausschreibungsdesigns für Biomasse im Rahmen des EEG 2017“ steht als kostenfreier PDF-Download unter dem folgenden Link zur Verfügung:
https://www.dbfz.de