DigiNetz-Gesetz verabschiedet

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(Bild:IWP)

Die Einbindung von Hochgeschwindigkeitsnetzen wird sich auch auf Bauprojekte auswirken. (Bild:IWP)

Mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) im Bundesrat verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Digitalisierung voranzutreiben. Für B E T, Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH, ein wichtiger Schritt, den Breitbandausbau in Deutschland zu forcieren. Gleichzeitig erhöht die Bundesregierung damit auch den Druck auf die Energienetzbetreiber. Diesen empfiehlt B E T, sich jetzt für die kommenden Aufgaben vorzubereiten.

Nach dem neuen DigiNetz-Gesetz dürfen TK-Unternehmen für den Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze auch passive Infrastruktur von Energienetzbetreibern mitnutzen. Dazu zählen maßgeblich Leerrohre, aber auch weitere Komponenten wie Einstiegsschächte, Verteilerkästen oder Gebäude. Ein einfacher Antrag reicht aus, damit der Netzbetreiber im betroffenen Netzgebiet Auskunft erteilen muss. Eine Mitnutzung kann er nur ablehnen, wenn er hierfür eng definierte triftige Gründe darlegt. Dr. Olaf Unruh, Bereichsleiter Netzberatung bei der B E T, sagt: “Besonders die Netzbetreiber in Stadtgebieten müssen sich auf eine Anzahl von Anträgen einstellen, die kurzfristig zu bearbeiten sind. Und auch darauf, ein angemessenes Mitnutzungsentgelt berechnen zu können.“

Des Weiteren eröffnet das Gesetz den Betreibern von Telekommunikationsnetzen den Anspruch auf koordinierte Durchführung von Bauarbeiten. Das bedeutet für Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze, dass geplante Tiefbauarbeiten auf Antrag abgestimmt werden müssen.

Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz beim Bau öffentlich finanzierter Verkehrsinfrastrukturen, Glasfaserkabel bedarfsgerecht mitzuverlegen. Das Kriterium der Bedarfsgerechtigkeit entfällt bei der Erschließung von neuen Wohn- oder Gewerbegebieten. Dort müssen Glasfaserkabel stets mitverlegt werden.

B E T – Geschäftsführer Dr. Wolfgang Zander: „Wir empfehlen allen Energienetzbetreibern, sich jetzt für die kommenden Aufgaben vorzubereiten. Das DigiNetzG gibt Anlass, die Positionierung zum Thema Breitbandausbau zu überprüfen: Soll man nur die Pflichtaufgabe erfüllen, passive Infrastrukturen zur Verfügung zu stellen oder will man eine aktive Rolle beim Breitbandausbau einnehmen, sei es als Errichter und Eigentümer, Breitbandnetzbetreiber oder Diensteanbieter.“


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