Neue Förderrichtlinie am 01.01.2019 gestartet
Mit der Energiewende hat Deutschland eine umfassende und tiefgreifende Transformation seiner Energieversorgung und Energienutzung eingeleitet.
Dabei hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, den Primärenergieverbrauch gegenüber 2008 bis 2050 um 50 % zu senken. Neben dem Ausbau neuer Erzeugungskapazitäten für Strom auf Basis erneuerbarer Energien steht die Senkung des Energieverbrauchs durch die Steigerung der Energieeffizienz im Fokus der Energie- wende.
Um Unternehmen Investitionen in energieeffiziente Prozesse zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Förderprogramme in diesem Bereich neu ausgerichtet. Anstatt wie bisher die Fördergegenstände auf verschiedene Programme mit unterschiedlichen Voraussetzungen aufzuteilen, startet am 1. Januar 2019 ein einfacheres Modell: das Investitionsprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“.
Andreas Obersteller, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betont: „Die neue Ausrichtung schafft für die Unternehmen Klarheit zu der Frage, welche finanzielle Unterstützung es für Investitionen in energieeffiziente Prozesse gibt und erleichtert so die Investitionsentscheidung. Das BAFA hat für die Umsetzung ein schlankes und adressatenfreundliches Verfahren entwickelt.“
Branchenübergreifende Förderung
Die neue Förderung richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, Stadtwerke und Energiedienstleister. Sie ist bewusst technologieoffen gestaltet, um den Unternehmen die größtmögliche Freiheit bei der Umsetzung einer für sie passenden Lösung zu geben: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen sind alle Maßnahmen förderfähig, die die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen.
Das neue Programm wird von BAFA und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gemeinsam umgesetzt und basiert auf der gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelten Förderstrategie „Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien“. Es ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien, zur Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung, zur Förderung klimaschonender Produktionsprozesse sowie zur Förderung von Energiemanagementsystemen. Bewährte Elemente aus diesen Programmen wurden übernommen, weiterentwickelt und in der neuen Richtlinie gebündelt.
Unterschiedlichen Finanzierungsbedürfnissen gerecht werden
Die unterschiedlichen Finanzierungsbedürfnisse von Unternehmen werden durch die Möglichkeit berücksichtigt, Förderung wahlweise als direkten Zuschuss beim BAFA oder als Teilschulderlass (zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss) bei der KfW zu beantragen. Eine Antragstellung ist bei der KfW (über die Hausbanken) und dem BAFA (über das Online-Portal) ab sofort möglich.
Die vier Module im Überblick
- Modul 1: Querschnittstechnologien (Pumpen, Motoren, Ventilatoren, usw.) für schnelle Effizienzgewinne mit einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten
- Modul 2: Erneuerbare Energien zur Prozesswärmebereitstellung mit einer Förderquote von bis zu 55 % der förderfähigen Investitionskosten
- Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Energiemanagement-software zur Unterstützung der Digitalisierung mit einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten
- Modul 4: Technologieoffene Förderung von Investitionen, die Strom- oder Wärmeeffizienz steigern mit einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten
Die maximale Förderung beträgt 10 Mio. Euro pro Antragsteller oder Projekt.
Weitere Informationen zum Investitionsprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ erhalten Sie unter www.bafa.de/eew oder www.kfw.de/295.
Darüber hinaus wird die neue Richtlinie „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Wettbewerb“ das ehemalige Programm „STEP Up!“ mit neuen Konditionen ab Frühjahr 2019 ersetzen. In diesem Förderprogramm werden technologieoffen und branchenübergreifend Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen über ein Wettbewerbsverfahren gefördert. Das Programm wird durch den „VDI/VDE Innovation + Technik GmbH“ administriert.