Förderung des Radverkehrs

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Projektaufruf – 2020
Förderung des Radverkehrs durch innovative Modellprojekte im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans 2020 (NRVP)

Der Radverkehr stellt einen wichtigen und wachsenden Anteil am Verkehrsaufkommen in Deutschland dar. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert daher innovative Projekte im Bereich des Radverkehrs, die der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 2020 (NRVP) dienen.

2020 sollen vorrangig Projekte zu Themenfeldern Mobilitätsbildung, Schnittstelle zum Fußverkehr, und Potenziale des Radverkehrs gefördert werden.

Das BMVI begrüßt insbesondere Projekte, an denen sich unterschiedliche Partner beteiligen und/oder die sich auf mehr als eine Region beziehen. Die Förderschwerpunkte 2020 schließen die Förderung von innovativen Projektideen aus anderen Handlungsfeldern des NRVP oder im Zusammenhang mit anderen Wirkungszusammenhängen (z. B. Klima- und Umweltschutz) nicht aus.

Welche Voraussetzung müssen die Projekte erfüllen?

Gefördert werden nicht investive Modellprojekte, die einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr in Deutschland leisten oder nachhaltige Mobilität sichern und zugleich Ergebnisse bringen, die auf vergleichbare Anwendungsfälle übertragbar sind oder neue Erkenntnisse über das bearbeitete Thema liefern.

Wer kann einen Projektvorschlag einreichen?

Die Projektförderung richtet sich an alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Natürliche Personen des Privatrechts können mit einer juristischen Person des Privatrechts zusammenarbeiten und entsprechend einen gemeinsamen Projektvorschlag einreichen.

In welcher Höhe werden Projekte gefördert? Für die förderfähigen Projektkosten bewilligt das BMVI im Wege der Projektförderung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Anteil-finanzierung. Je nach Ausgestaltung der Projekte und Art des Antragsstellers kommen verschiedene Förderquoten und Förderhöchstbeträge in Betracht.

Vorgesehen sind ein Projektstart im Jahr 2020 und eine Projektlaufzeit von maximal drei Kalenderjahren; kürzere Laufzeiten sind wünschenswert.

https://www.bmvi.de/projektaufruf-nationaler-radverkehrsplan-2020.html


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