Seit 01. Juni unterstützt das Bundesbau- ministerium Familien mit Kindern beim Neubau und Erwerb von neugebautem klimafreundlichem Wohneigentum mit einem neuen Förderprogramm.
Das Programm, für das bis zu 350 Millionen Euro bereitstehen, richtet sich an Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Ziel der Bundesregierung ist es, die Wohneigentums- quote zu erhöhen. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite und entlastet Familien somit schon vor Beginn des Bauvorhabens und spürbar über einen langen Zeitraum. Damit Deutschland seine verbind- lichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 erreicht, werden nur Neubauten gefördert, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Der Zinssatz liegt zum Start bei 1,25% für 35 Jahre Kreditlaufzeit (10 Jahre Zinsbindung).
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau- wesen: „Mit der neuen Wohneigentumsförderung unterstützen wir gezielt Familien mit geringen und mittleren Einkommen bei der Eigentumsbildung. Mit Hilfe zinsverbilligter KfW-Kredite entlasten wir Familien dabei bereits vor Beginn des Bauvorhabens. Durch die äußerst attraktiven Zinssätze, die zum Start des Programms bei 1,25% für einen Kredit mit 35 Jahren Laufzeit und damit rund 3 Prozentpunkte unter dem aktuellen Marktniveau liegen, sind für eine Familie mit zwei Kindern insgesamt Ersparnisse von über 40.000 Euro möglich. Das neue Programm ist für Eigentümer eine verlässliche finanzielle Stütze und macht damit klimafreundliche Bauprojekte plan- und bezahlbar.“
Zum Programm:
- Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energie- effizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.
- Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
- Gefördert werden die Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ sowie „Klima- freundliche Wohngebäude – mit QNG“
- Fördergegenstand ist maximal eine Wohneinheit. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die ein förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung errichten oder erwerben möchten. Dies ist jede natürliche Person als alleiniger Antragsteller oder jeder förderfähige Haushalt, die/der zu mindestens 50% (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchte und in dessen Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der KfW geboren war und das 18. Lebens- jahr noch nicht vollendet hat
- Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von max. 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten
- Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltig- keitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig.
- Es werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens finanziert. Ausschlaggebend für die Kredithöchstbeträge sind der geplante Gebäudestandard sowie die Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gefördert wird in diesem Produkt maximal eine Wohneinheit.
- Kredithöchstbeiträge:
Weitere Informationen liefert die Richtlinie des Förderprogramms, die unter www.kfw.de/300 abgerufen werden kann.