Die Bundesnetzagentur startete kürzlich die Konsultation des Entwurfs eines Leitfadens zur Auslegung der EEG-Umlagepflicht für Eigenversorger nach § 61 EEG.
„Strom für den eigenen Verbrauch selbst zu produzieren hat in Deutschland eine lange Tradition. Dies darf aber nicht dazu führen, dass immer weniger Verbraucher die Kosten der Energiewende schultern müssen“, sagt Jochen Homann , Präsident der Bundesnetzagentur. „Bei der Neugestaltung der Regelungen zur Eigenversorgung hat der Gesetzgeber sorgsam darauf geachtet, keine zulässigen Geschäftsmodelle rückwirkend zu belasten,“ führt Homann weiter aus und ergänzt: „Unser Leitfaden wird in seiner Detailtiefe einen Beitrag zur Schaffung von Rechtsklarheit in den vielfältigen Fallgestaltungen der Eigenversorgung, wie zum Beispiel den Regelungen zur Modernisierung von Bestandsanlagen leisten.“
Seit August 2014 gilt, dass die EEG-Umlage für jeden Stromverbrauch zu entrichten ist. Dies gilt auch für Strom, der im privaten Haus und im eigenen Industriebetrieb selbst erzeugt und verbraucht wird. Auf diese Weise soll die Abkopplung der Eigenversorgung von den Signalen des Strommarktes verringert werden. Die im Gesetz verankerten Regelungen sind komplex, weshalb der Leitfaden sowohl den Netzbetreibern als auch den Eigenversorgern eine Orientierung gibt, welche Konstellationen nach der neuen Rechtslage dem Eigenversorgungsprivileg unterfallen und welche Melde- und Mitteilungspflichten bestehen. Der Entwurf des Leitfadens enthält sowohl Aussagen zu den grundlegenden gesetzlichen Weichenstellungen als auch zu vielen Einzelfragen, die an die Bundesnetzagentur herangetragen wurden.
Alle Interessierten sind eingeladen bis zum 20. November 2015 zum Entwurf des Leitfadens Stellung zu nehmen und an dem öffentlichen Workshop am 14. Dezember 2015 teilzunehmen. Eine Anmeldung ist online möglich. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird die Bundesnetzagentur die endgültige Version des Leitfadens zur Eigenversorgung auf ihrer Internetseite veröffentlichen.
Der Entwurf des Leitfadens zur Eigenversorgung sowie weitere Informationen zur Konsultation und zum öffentlichen Workshop sind unter www.bundesnetzagentur.de/eigenversorgung zu finden.