EnEV 2013: Das DIBt wird Registrierstelle

Mit Freunden teilen-Es werden Daten an den Anbieter und ggf. weitere Dritte übertragen.

Am 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Damit wird das Deutsche Institut für Bautechnik gemäß §26c der EnEV 2013 Registrierstelle sowohl für Energieausweise als auch für Inspektionsberichte für Klimaanlagen.

Das DIBt bereitet für die Registrierstelle eine separate Website vor, auf der die Registrierung der Ausweise und Berichte online erfolgen kann. Voraussichtlich ab 1. April 2014 wird es möglich sein, dass sich die Aussteller mit der Oberfläche vertraut machen und sich einen Account einrichten können. Das Beziehen von Registriernummern ist jedoch erst mit dem offiziellen Inkrafttreten der EnEV 2013 möglich. Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen, die vor diesem Stichtag ausgestellt werden, sind nicht mit einer Registriernummer zu versehen, sofern sie noch gültig sind.

Noch ein Hinweis an die Gebäudeeigentümer:
Nicht der Gebäudeeigentümer sondern der Aussteller des Energieausweises bzw. des Inspektionsberichtes für Klimaanlagen muss die Registriernummer nach Erstellen des jeweiligen Dokuments anfordern.

Eine ausführliche Beschreibung als PDF finden Sie hier.

 

Quelle DIBt


Mit Freunden teilen-Es werden Daten an den Anbieter und ggf. weitere Dritte übertragen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert