Mini-Solaranlagen werden zu Balkon-Kraftwerken

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Nutzung von Balkon-Kraftwerken wird erleichtert

Solaranlage-Ratgeber.de veröffentlicht 5-Punkte-Programm über die Nutzung der Solarenergie in Deutschland. 

(Grafik: solaranlage-ratgeber)

Rund 250.000 Stecker-Solargeräte werden derzeit im privaten Rahmen auf Balkonen und Hausdächern betrieben. Die kleinen Photovoltaik-Anlagen leisten einen nicht unerheblichen Beitrag zum geplanten Ausbau der erneuerbaren Energien. Ihre Gesamtleistung liegt aktuell bei rund 100 Megawatt. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist da noch deutlich Luft nach oben, jedoch wird es Anlagewilligen bisher nicht unbedingt leicht gemacht und auf dem Weg zum eigenen Balkon-Kraftwerk muss die ein oder andere Hürde überwunden werden. Um die Anschaffung und Inbetriebnahme von Mini-Solaranlagen zu vereinfachen, hat das BMWK im Rahmen seiner PV-Strategie ein 5-Punkte-Programm vorgestellt.

Eine Zusammenfassung der Inhalte gibt es im Internet-Portal Solaranlage-Ratgeber.de.

Kleine Maßnahmen mit großer Wirkung!

Der Fokus des Programms liegt auf diesen fünf „Hindernissen“: Meldepflicht, Aufbau, Stromzähler, Zustimmung des Hauseigentümers und Leistungsgrenze. So müssen Solar-Steckgeräte bisher sowohl beim Netzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Für eine PV-Kleinstanlage stellt diese „Doppelmeldung“ einen durchaus hohen Bürokratieaufwand dar. Daher lautet eines der Ziele des BMWK, die Meldepflichten zu vereinfachen oder sogar ganz zu streichen. Eine weitere Maßnahme, die auf der Agenda der Photovoltaik-Strategie steht, ist die Zulassung des Schuko-Steckers, damit das Balkonkraftwerk an jeder herkömmlichen Haushaltssteckdose angeschlossen werden kann. Momentan ist noch die Nutzung einer speziellen Energiespardose in Verbindung mit einem Wieland-Stecker vorgeschrieben.

Attraktive Anreize für Anlagenwillige

Von Unstimmigkeiten zwischen Mietern und Vermietern hört man immer wieder – leider auch in Bezug auf Mini-Solaranlagen. Das BMWK fordert deshalb, den Betrieb eines Stecker-Solargeräts als privilegierte Maßnahme in das Wohnungseigentumsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen. Auch die Anhebung der Leistungsbegrenzung von Balkon-Kraftwerken auf 800 Watt und die vorübergehende Duldung von rückwärts- drehenden Stromzählern soll den Betrieb von Stecker-Solargeräten für Privatpersonen in naher Zukunft attraktiver machen. Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem 5-Punkte-Programm soll in zwei Gesetzespaketen erfolgen. Detaillierte Informationen zu den fünf Punkten des Programm finden Interessierte unter www.solaranlage-ratgeber.de/mini-solaranlagen-bald-noch-leichter-zu-nutzen.


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