Neues Gütesiegel für Infrarotheizungen

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Neues europäisches Gütezeichen definiert Qualitätskriterien für Infrarotheizungen ++ Messung des Strahlungswirkungsgrades nach Norm IEC 60675-3 ein wichtiges Kriterium ++ Sehr gut besuchter 4. Runder Tisch der Infrarotheizungsbranche in Würzburg

Auf dem 4. Runden Tisch der Infrarotheizungsbranche am 10. April 2024 in Würzburg hat die European Infrared Heating Alliance (EIHA) ein neues Gütesiegel für Infrarotheizungen in den Markt eingeführt: das „European Quality Label for Infrared Heating“. Das Qualitätslabel wurde in einem mehr- jährigen Entwicklungsprozess von den IG Infrarot-Landesverbänden Deutschland, Öster- reich und Benelux in Kooperation mit der niederländischen Stichting Binnenklimaat-techniek (Stiftung Raumklimatechnik) und dem Beratungsunternehmen und Testlabor Peutz entwickelt. „Das Qualitätslabel ist ein bedeutender Fortschritt in der Standard- isierung der elektrischen Infrarotheizung und garantiert Qualität und Zuverlässigkeit der Geräte“, sagt Bas Spekreijse, erster Vorsitzender der EIHA, auf dem Branchenevent vor 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Neben ihrer Funktion als Zusatzheizung werden Infrarotheizungen zunehmend als Hauptheizung in gut gedämmten modernen Gebäuden oder als Teil einer Hybridheizung im Bestand eingesetzt. Aktuell gibt es eine Vielzahl an Infrarotheizgeräten, die über verschiedene Kanäle für Verbraucher und Fachbetriebe erhältlich sind. „Manchmal ist unklar, welche Zertifizierung die Produkte haben und ob sie überhaupt der Norm gemäß als Infrarotheizung deklariert werden dürfen“, erklärt Spekreijse den Hintergrund der Ent-wicklung des Gütesiegels. „Infrarotheizungen müssen in der Lage sein, mit Strahlungs- wärme ein angenehmes Raumklima zu schaffen. Dies ist aber nur möglich, wenn ein Mindestanteil der in das Infrarotheizgerät eintretenden Energie in Strahlungswärme umgewandelt wird.“ Das Prüfverfahren hierfür ist in der Norm IEC 60675-3 beschrieben. Die 2020 verabschiedete Norm legt den Mindestwert des Strahlungswirkungsgrades fest, der eines der Kriterien für den Erhalt des Qualitätssiegels ist. „Infrarotheizgeräte, die das Gütesiegel tragen, wurden nach dieser Norm geprüft, erfüllen den Mindestwert und dürfen daher offiziell als Infrarotheizung bezeichnet werden“, fasst Spekreijse zusammen.

Konkret sind folgende Anforderungen für den Erhalt des Qualitätslabels zu erfüllen:

  • Das Infrarotheizgerät muss nach der Norm IEC 60675-3 geprüft worden sein und in dieser Messung einen Strahlungswirkungsgrad von mindestens 40 Prozent erreicht haben.
  • Der Hersteller beziehungsweise Inverkehrbringer weist eine gültige CE-Konformitätserklärung vor.
  • Es muss eine Qualitäts- und Sicherheitszertifizierung durch ein akkreditiertes unabhängiges Prüf- und Zertifizierungsunternehmen durchgeführt worden sein.
  • Das Gerät ist technisch so ausgelegt, dass es die Verordnung (EU) 2015/1188 (Oekodesign Richtlinie vom 01.01.2018) erfüllt und es weist einen Raumheizungsjahresnutzungsgrad größer als 38 Prozent auf.

Europäisches Qualitätszeichen – Internationale Zusammenarbeit
Das Qualitätssiegel ist eine Initiative der European Infrared Heating Alliance (EIHA) und kann von deren Mitgliedern beantragt werden. Zu dem Mitgliederkreis gehören der europäische Dachverband EIHA, die Landesverbände IG Infrarot Benelux, IG Infrarot Deutschland und IG Infrarot Österreich sowie Hersteller und Lieferanten aus anderen europäischen Ländern, die direkt Mitglied in der EIHA sind. Die organisatorische Abwicklung der Antragstellung und Vergabe übernimmt die niederländische Stichting Binnenklimaattechniek (Stiftung Raumklimatechnik), die inhaltliche Bewertung der Anträge erfolgt durch Peutz. Anträge können ab sofort eingereicht werden. Ab dem 1. Juli 2024 wird das „European Quality Label for Infrared Heating“ erteilt.    

Ausführliche Informationen zum „European Quality Label for Infrared Heating“ sind unter diesem Link zu finden: https://www.binnenklimaattechniek.nl/european-quality-label-for-infrared-heating/

Weitere Informationen:

https://ig-infrarot.de


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