Lieferkettengesetz: Empfindliche Strafen drohen bei Verstoß

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Neues Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ab 1. Januar 2023: So bereiten sich deutsche Unternehmen vor

Eine Umfrage von Oracle und der Bundesvereinigung Logistik (BVL) zeigt Verbesserungspotenzial bei Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. 

Wenn ein Unternehmen die Anwendung der Sorgfaltspflichten missachtet, ist nach dem neuen Lieferkettengesetz mit empfindlichen Strafen zu rechnen. 

Am 1. Januar 2023 tritt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft und
stellt Unternehmen in Deutschland vor große Herausforderungen. Viele kennen die
Anforderungen nicht, die auf sie zukommen, und insbesondere die organisatorische
Abwicklung, Datenintegration und Zertifizierung der Lieferanten stellen Hürden für die
Praxis dar. Eine gemeinsame aktuelle Umfrage von Oracle und der Bundesvereinigung
Logistik (BVL) belegt, dass zahlreiche Unternehmen planen, ihre IT-Systeme auf die
Anforderungen abzustimmen, doch mangelt es vielerorts noch an der nötigen Initiative.
Das letzte Viertel des Jahres 2022 ist angebrochen und damit rückt das Inkrafttreten des
LkSG in greifbare Nähe. Mit Beginn des neuen Jahres gilt die Direktive für Unternehmen
ab 3.000 Beschäftigten und verlangt die Einhaltung der Menschenrechte auch bei
mittelbaren Zulieferern. Um die Einhaltung zu gewährleisten, erlegt das Gesetz den
betroffenen Unternehmen Dokumentationspflichten auf. In ihrer Umfrage haben Oracle
und der BVL Unternehmen aller Branchen und verschiedener Größen zu zentralen
Aspekten des LkSG befragt

Vorkenntnisse und Stand der Umsetzung
63 Prozent der Unternehmen kennen die Anforderungen des Gesetzes nicht – darunter
besonders viele Transport- und Logistik-Dienstleister sowie branchenübergreifend vor
allem kleine Unternehmen (55 Prozent). Auch bei der Umsetzung hapert es bislang noch
vielfach. Nur wenige Unternehmen – egal welcher Branche – sind bereits damit befasst,
bei den meisten stehen erste Schritte noch aus (87 Prozent). Insbesondere kleine
Unternehmen haben Nachholbedarf (92 Prozent). Die Nase vorn haben bislang
Unternehmen aus der Konsumgüterbranche, im Maschinen- und Anlagenbau wurde
hingegen noch keinerlei Initiative ergriffen.

Breit gefächerte Herausforderungen
Branchenübergreifend sind in der Planung die organisatorische Abwicklung (69 Prozent),
Datenintegration (67 Prozent), Zertifizierung der Lieferanten (44 Prozent) und Kosten (43
Prozent) die größten Herausforderungen. Hinzu kommt der Fachkräftemangel, der vor
allem in der Logistik immer akuter wird (30 Prozent). Unabhängig von der Unternehmens- größe bilden organisatorische Abwicklung und Datenintegration die Punkte, bei denen Unternehmen am meisten Unterstützung benötigen. Was die Umsetzung des LkSG anbelangt, sind die Hürden anders gestaffelt: Hier ist die Datenintegration (52 Prozent) die Hauptsorge der Anwender.

Unterschätztes Potenzial von IT-Systeme und -Lösungen
Hohes Potenzial, die Herausforderungen zu meistern, sehen Unternehmen vor allem bei
IT-Lösungen. Ihren Nutzen bewerten vor allem Unternehmen aus der Konsum- und
Gebrauchsgüterindustrie sowie Pharmaunternehmen als hoch. Die Implementierung lässt
hingegen vielerorts noch auf sich warten: Lediglich 16 von 115 befragten Unternehmen
setzen bereits eine Softwarelösung ein, von der sie sich Unterstützung versprechen. Was
die Beteiligung der verschiedenen Geschäftsbereiche angeht, sehen Unternehmen am
ehesten die Abteilungen Einkauf, Logistik und Recht in der Verantwortung. Die IT-
Abteilungen bleiben vielfach unter dem Radar, obwohl sie großes Potenzial bereithalten,
die Herausforderungen zu meistern. Dabei dominieren Inhouse-Konzepte, denn nur 33
von 115 befragten Unternehmen nutzen externe Dienstleister.

„Panikmache ist definitiv fehl am Platz, aber die Umfrageergebnisse zeigen deutlich, dass
in den Unternehmen in Deutschland noch Einiges zur Umsetzung des LkSG zu tun ist“,
erklärt Jürgen Hindler, Senior Manager Geschäftsentwicklung SCM bei Oracle in
Deutschland. „Besonders deutlich lässt sich an den Antworten ablesen, dass immer noch
viele Entscheider eine aussichtsreiche Lösungsoption links liegenlassen, wenn sie auf den
Einsatz einer leistungsfähigen Supply Chain Management-Plattform aus der Cloud
verzichten.“

Strafgelder vermeiden

Im Bereich der Abhilfemaßnahmen ist das Unternehmen laut Lieferkettengesetz den direkten Zulieferern gegenüber verpflichtet, ein Konzept zur Minimierung bereitzuhalten. Gleiches gilt in der bestehenden Lieferkette für den Kontakt mit mittelbaren Zulieferern, allerdings nur „anlassbezogen“, d. h. das Unternehmen muss Kenntnis von dem Pflichtverstoß erlangt haben.

Auch ist ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren einzurichten, das dem Unternehmen nach dem Erkennen von Missständen ermöglicht, jederzeit effizient einzugreifen.

Das Lieferkettengesetz sieht nach Paragraph 10 vor, dass das Unternehmen eine Aufbewahrungspflicht hinsichtlich einer fortlaufenden Dokumentierung hat. Darunter fallen beispielsweise der Jahresbericht oder der Entwurf eines Menschenrechtshandbuchs. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sieben Jahre.

Zunächst einmal wird dem Unternehmen im Falle einer Verletzung lediglich auferlegt, die erwähnten Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Ist dies über einen absehbaren Zeitraum nicht möglich, verlangt das neue Lieferkettengesetz einen konkreten Plan zur Minimierung oder gar Vermeidung.

„Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verpflichtet, die Einhaltung des Gesetzes zu überwachen. Es kontrolliert die Unternehmensberichte und geht eingereichten Beschwerden nach. Bei vorsätzlichen oder auch fahrlässigen Verstößen gegen Vorschriften des Gesetzes können Bußgelder von bis zu 800.000,00 € verhängt werden. Zudem droht der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge auf bis zu 3 Jahren. Dies ist eine für Unternehmen außerordentlich harte Strafe.“, beschreibt Rolf Bietmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht und geschäfts- führender Partner der Sozietät Bietmann in einem Beitrag für die ROLAND Rechtsschutzversicherung.

Servicelinks

https://www.roland-rechtsschutz.de/lieferkettengesetz

Sozietät Bietmann: https://www.bietmann.eu

Ergebnisse der Umfrage von Oracle und des BVL zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz https://go.oracle.com/LP=130812

http://www.bvl.de/

 

 


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